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und Hausindustriellen u. s. w. zu umfassen. Eine Einzahlung wäre,
wie später näher begründet werden wird, bei der Eheschliessung selbst
zu bewirken, wodurch aber nur ein kleiner Teil des nötigen Betrages
aufzubringen wäre. Ein zweiter Teil wäre durch Jahreszahlungen der
Ehepaare zu decken. Fraglich ist es, ob auch die Unverheirateten
hierzu heranzuziehen sind, wie es bei den Beamten-Witwen- und
Waisenkassen thatsächlich geschieht. Es erscheint gerade hier ge-
rechtfertigt, weil die Unverheirateten dies am leichtesten tragen
können, und wenigstens bei den Männern in den unteren Klassen nur
ein kleiner Teil unverheiratet bleibt, Eine Härte würde nur in den
Fällen vorliegen, wo eine unzulängliche Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Diesen Umständen würde man Rechnung tragen, wenn die Beitrags-
pflicht bei den Männern auf die Alterklassen von 16—50 Jahren, bei
den Mädchen von 16-—35 Jahren beschränkt würde, während ausserdem
Befreiung eintreten müsste, wenn der ‚Jahresverdienst eine bestimmte
Höhe nicht erreicht.
Prinzipiell wünschenswert ist es unzweifelhaft, dass die Beteiligten
die Last allein tragen. Als Uebergang ist aber ein Zuschuss sicher
nicht zu entbehren, der für die Gemeinden auf drei Viertel der bisher
'hatsächlich an Witwen und Waisen gezahlten Beträge zu bemessen
wäre, und das Reich sollte einen erheblichen Zuschuss aus dem Ergeb-
nis der Getreidezölle dazu steuern. In solcher Weise müsste schon
gegenwärtig die Durchführung zu ermöglichen sein, und viele Thränen
der Not könnten dadurch getrocknet werden.
Ebenso wichtig, aber allerdings noch schwieriger ist die Durch-
Arbeitslosen- führung einer Arbeitslosenversicherung.
versicherung. Ihre Bedeutung liegt einmal darin, dass dadurch der Arbeiter in
den Stand gesetzt wird, die Beiträge zu den anderen Versicherungen
fortzuzahlen, auch wenn er arbeitslos geworden ist und ihm der regel-
mässige Verdienst fehlt. Es wird dadurch also indirekt der Zweck der
anderen Anstalten wesentlich gefördert und ausserdem, und darin liegt
die Hauptbedeutung, wird dem grenzenlosen Elend und der berechtigten
Zrbitterung der Arbeiter entgegengewirkt, welche die Arbeitslosigkeit
naturgemäss mit sich bringt. Giebt es auch mancherlei Milderungsmittel,
so scheint es doch unmöglich, die Arbeitslosigkeit selbst aus der Welt
zu schaffen, ohne die Grundlagen unserer ganzen Kultur zu erschüttern
»>der zu beseitigen. Es liegt deshalb sehr nahe, auch hier zur Ver-
sicherung zu greifen, Der Beweis der Durchführbarkeit, und zwar auf
lem Wege der Selbsthülfe, ist in den englischen Gewerkvereinen, auch
‘n deutschen, namentlich dem Buchdruckerverein und einzelnen demo-
kratischen Fachvereinen geliefert. In England verteilten im Jahre 1891
nach Adler, auf Grund des Blaubuchs des englischen Arbeitsamtes)
202 Gewerkvereine mit 682 000 Mitgliedern an die Arbeitslosen 222 000
Pfd. Die vereinigten Zimmerleute und Schreiner zahlten in den ersten
12 Wochen der Arbeitslosigkeit 10 Sh. pro Woche, in den folgenden
12 Wochen 6 Sh. Einige Vereine der Textilbranche boten dagegen
von Anfang an nur 81/, Sh. Der grösste englische Gewerkverein, der
der Maschinenbauer mit 73 000 Mitgliedern, hat die Arbeitslosenversiche-
rung seit 1851 durchgeführt, Das Verhältnis der Zahl der Arbeitslosen
schwankte von 0,8%, bis zu 13,3%. Der durchschnittliche Prozent-
satz pro Jahr betrug 4,2%... Es stellte sich aber auch heraus, dass
Versuche der
Arbeiter.