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dabei so gut wie ausschließlich durch Leerstehen verursacht,
was sich aus der Inanspruchnahme so vieler Pferde für militä
rische Zwecke ja ohne weiteres erklärt. Fast ein Drittel der
ordentlichen Miete ist ferner bei den Werkstätten verloren ge
gangen, doch ist bei ihnen die Nicht-Vollzahlung sehr viel
stärker als bei den Stallungen beteiligt, wenn_ auch der Verlust
durch Leerstehen noch überwiegt. Verhältnismäßig wenig in
Mitleidenschaft gezogen sind auf der anderen Seite die Büros und
dann die Fabrikräume und Magazine, bei denen Verluste durch
Leerstehen überhaupt nicht Vorkommen, weiter die Speicher, bei
denen nur in einem Fall ein geringfügiger Ausfall durch Nichts
Vollzahlung entstanden ist. Den absoluten Beträgen sowohl der
ordentlichen Einnahme wie des Ausfalls nach stehen unter den
Geschäftslokalen, die überhaupt klassifiziert werden konnten,
die Gruppen „Läden“ und „Wirtschaften“ obenan. Prozentual
ist aber die Einbuße bei den letzteren mit einem knappen Achtel
der Mietsumme, das sich annähernd gleichmäßig auf Leerstehen
und Nicht>Vollzahlung verteilt, erheblich stärker. Die Läden,
bei denen die Schädigung durch Nicht-Vollzahlung entschieden
im Vordergrund steht, haben nicht ganz ein Elftel ihrer ordent
lichen Mieteinnahme eingebüßt.
Mit dem übrigen Inhalt der Innenseite unseres Fragebogens,
soweit er die tabellarische Verarbeitung lohnte, befaßt sich
Tabelle IV. Sie weist, getrennt nach der Zimmerzahl der Woh
nungen und der Mietpreisstufe der Geschäftslokale Mietzu
schuß und gestundete Mietrückstände nach und> setzt
beide zur ordentlichen Einnahme und zum Ausfall an Miete in
Beziehung. Die Mietzuschüsse für Geschäftslokale treten an Be
deutung hinter den für Wohnungen geleisteten ganz zurück
und kommen, abgesehen von einem verschwindenden Betrag, nur
bei den beiden untersten Stufen im Mietwert von bis zu 1000 M.
vor. Unter den für Wohnungsmiete gewährten Zuschüssen stehen
jene der Zentrale für Kriegsfürsorge weitaus an erster Stelle;
nur in einzelnen Fällen ist die Armenverwaltung, ganz vereinzelt
auch ein anderer Zuschußgeber namhaft gemacht worden. Die
Intensität der Zuschüsse in den verschiedenen Wohnungsgrößen
klassen ist sehr verschieden. Daß solche in den Wohnungen mit
5 und mehr Zimmern nur noch sporadisch auf treten, kann dabei
nicht befremden, wohl aber muß es auffallen, daß der Anteil des
Zuschusses an der ordentlichen Einnahme in den 2-Zimmer-
wohnungen mehr als das Doppelte des Anteils in den 1-Zimmer-
wohnungen beträgt und in diesen wiederum dem Anteil bei den
3-Zimmerwohnungen fast gleich ist. Die erstgenannte Erschei
nung, die geringere Intensität der Unterstützung in den kleinsten
Wohnungen, mag wohl damit Zusammenhängen, daß hier die
Mietbeihilfen der Armenverwaltung eine große Rolle spielen,
diese aber nicht als Kriegshilfe angesehen und in die Bogen
eingetragen worden sind. Mit vollem Recht, denn die chroni-