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einanderschwanken der Relativzahlen noch nicht völlig erklärt.
Vielmehr muß man sich daran erinnern, daß bei den Geschäftslokalen
die Zahlungsfähigkeit des Mieters mit der Höhe der Miete
keineswegs in dem Maße parallel läuft wie bei den reinen Wohnungen,
daß aber außerdem gerade den Krieg je nach der
Zweckbestimmung des Geschäftslokals in sehr verschiedener
Weise die Zahlungsfähigkeit des Mieters beeinflußt hat. Uebrigens
haben wir mit Vorbedacht von, einem fast regellosen
Durcheinanderschwanken gesprochen, denn ein schärferes Zusehen
lehrt immerhin, daß auch bei; den Geschäftslokalen die
kleineren, weniger kostspieligen Mietobjekte durch Nicht-Vollzahlung
sehr viel stärker in Mitleidenschaft gezogen worden sind
als die größeren. Während aber bei den Wohnungen der Ausfall
durch Leerstehen alle Größenklassen ungefähr gleich stark betroffen
hat, sind bei den Geschäftslokalen auch von diesem die
untersten Preisstufen härter angefaßt worden, sodaß der relative
Gesamtverlust hier bei den kleineren Objekten sehr viel empfindlicher
ist. Eine Zusammenfassung in vier Hauptgruppen ergibt
daher folgende Gegenüberstellung:
Umfassend bei den
Mietausfall in % des
Gruppe
Wohnungen
Geschäftslokalen
Erträgnisses bei den
die Grössenklasse
von
die Mietpreisstufe
von
Wohnungen
Geschäftslokalen
I
1—2 Zimmern
bis 1000 JC
10.23
21.61
II
3-4
1001—2000 „
8.51
10.43
III
5—6
2001—4000
6.18
9.47
IV
7u. mehr „
über 4000
2.18
5.22
Durchweg ist also die Schädigung der Geschäftslokale
stärker, weitaus am härtesten wegen des über ein Fünftel der
Einnahme verschlingenden Ausfalls bei den kleinsten Objekten.
Endlich sei noch darauf hingewiesen, daß Mietausfälle von beiderlei
Art bei dem gleichen Objekt — d. h. also durch Leerstehen
und durch Nicht-Vollzahlung — nur in den unteren
Mietpreisstufen mit kurzfristigeren Mietverträgen Vorkommen,
überhaupt bei den Geschäftslokalen eine sehr viel unbedeutendere
Rolle spielen als bei den Wohnungen.
Mit Rücksicht auf den oben erwähnten Einfluß der verschiedenen
Zweckbestimmung der Geschäftslokale sind
diese dann in Tabelle IIIc nochmals nach ihrer Art gegliedert und
absoluter wie prozentualer Mietausfall für jede einzelne Art berechnet
worden. Diese Zergliederung hat außerordentlich weitgehende
Unterschiede in der Beschneidung der ordentlichen Mieteinnahmen
aufgedeckt und läßt direkte Schädigungen durch die
kriegerischen Zeitläufte erstmals in voller Deutlichkeit erkennen.
Der prozentuale Mietausfall schwankt zwischen knapp 2 o/o und
fast 80o/o, wobei das Minimum die Büros, das Maximum die
Stallungen betrifft. Der große Ausfall bei den Stallungen ist