Full text : Mietausfall, Zinsrückstand und Fällig werden von Pfandlasten in Mannheim während der ersten acht Kriegsmonate

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einanderschwanken  der  Relativzahlen  noch  nicht  völlig  erklärt.
Vielmehr  muß  man  sich  daran  erinnern,  daß  bei  den  Geschäftslokalen ­
  die  Zahlungsfähigkeit  des  Mieters  mit  der  Höhe  der  Miete
keineswegs  in  dem  Maße  parallel  läuft  wie  bei  den  reinen  Wohnungen, ­
  daß  aber  außerdem  gerade  den  Krieg  je  nach  der
Zweckbestimmung  des  Geschäftslokals  in  sehr  verschiedener
Weise  die  Zahlungsfähigkeit  des  Mieters  beeinflußt  hat.  Uebrigens
  haben  wir  mit  Vorbedacht  von,  einem  fast  regellosen
Durcheinanderschwanken  gesprochen,  denn  ein  schärferes  Zusehen ­
  lehrt  immerhin,  daß  auch  bei;  den  Geschäftslokalen  die
kleineren,  weniger  kostspieligen  Mietobjekte  durch  Nicht-Vollzahlung ­
  sehr  viel  stärker  in  Mitleidenschaft  gezogen  worden  sind
als  die  größeren.  Während  aber  bei  den  Wohnungen  der  Ausfall
durch  Leerstehen  alle  Größenklassen  ungefähr  gleich  stark  betroffen ­
  hat,  sind  bei  den  Geschäftslokalen  auch  von  diesem  die
untersten  Preisstufen  härter  angefaßt  worden,  sodaß  der  relative
Gesamtverlust  hier  bei  den  kleineren  Objekten  sehr  viel  empfindlicher ­
  ist.  Eine  Zusammenfassung  in  vier  Hauptgruppen  ergibt
daher  folgende  Gegenüberstellung:

Umfassend  bei  den

Mietausfall  in  %  des

Gruppe

Wohnungen

Geschäftslokalen

Erträgnisses  bei  den

die  Grössenklasse ­
  von

die  Mietpreisstufe ­
  von

Wohnungen

Geschäftslokalen

I

1—2  Zimmern

bis  1000  JC

10.23

21.61

II

3-4

1001—2000  „

8.51

10.43

III

5—6

2001—4000

6.18

9.47

IV

7u.  mehr  „

über  4000

2.18

5.22

Durchweg  ist  also  die  Schädigung  der  Geschäftslokale
stärker,  weitaus  am  härtesten  wegen  des  über  ein  Fünftel  der
Einnahme  verschlingenden  Ausfalls  bei  den  kleinsten  Objekten.
Endlich  sei  noch  darauf  hingewiesen,  daß  Mietausfälle  von  beiderlei ­
  Art  bei  dem  gleichen  Objekt  —  d.  h.  also  durch  Leerstehen ­
  und  durch  Nicht-Vollzahlung  —  nur  in  den  unteren
Mietpreisstufen  mit  kurzfristigeren  Mietverträgen  Vorkommen,
überhaupt  bei  den  Geschäftslokalen  eine  sehr  viel  unbedeutendere ­
  Rolle  spielen  als  bei  den  Wohnungen.
Mit  Rücksicht  auf  den  oben  erwähnten  Einfluß  der  verschiedenen ­
  Zweckbestimmung  der  Geschäftslokale  sind
diese  dann  in  Tabelle  IIIc  nochmals  nach  ihrer  Art  gegliedert  und
absoluter  wie  prozentualer  Mietausfall  für  jede  einzelne  Art  berechnet ­
  worden.  Diese  Zergliederung  hat  außerordentlich  weitgehende ­
  Unterschiede  in  der  Beschneidung  der  ordentlichen  Mieteinnahmen ­
  aufgedeckt  und  läßt  direkte  Schädigungen  durch  die
kriegerischen  Zeitläufte  erstmals  in  voller  Deutlichkeit  erkennen.
Der  prozentuale  Mietausfall  schwankt  zwischen  knapp  2  o/o  und
fast  80o/o,  wobei  das  Minimum  die  Büros,  das  Maximum  die
Stallungen  betrifft.  Der  große  Ausfall  bei  den  Stallungen  ist
            
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