Full text : Mietausfall, Zinsrückstand und Fällig werden von Pfandlasten in Mannheim während der ersten acht Kriegsmonate

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fall  durch  Leerstehen.  Bei  den  kleinsten  Wohnungen  von  einem
Zimmer  erreicht  er  nur  den  dritter*  Teil  des  Ausfalls  durch
Nicht-Zahlung,  bei  den  Wohnungen  mit  2—4  Zimmern  etwa  die
Hälfte,  bei  jenen  mit  5  Zimmern  4/ 5)  bei  den  Wohnungen
mit  6  und  mehr  Zimmern  übertrifft  er  den  Verlust  durch  Nichtzahlung. ­
  Seine  Höhe  ist  in  den  einzelnen  Wohnungsgrößenklassen ­
  annähernd  gleich,  sodaß  der  prozentuale  Anteil  des  Gesamtverlustes ­
  an  der  Mieteinnahme  im  wesentlichen  mit  dem
Verlauf  des  Anteils  für  Nicht-Vollzahlung  übereinstimmt,  d.  h.
mit  steigender  Zimmerzahl  der  Wohnung  abnimmt.  Im  Durchschnitt ­
  aller  Wohnungen  beträgt  der  Verlust  durch
Leerstehen  rund  23/4,  durch  Nichtzahlung  ö 1 /^,  zusammen ­
  also  8o/o  der  ordentlichen  Einnahme  für  8  Monate, ­
  anders  ausgedrückt  deren  dreizehnten  Teil.
Es  verlohnt  sich  nicht,  die  schon,  in  der  Tabelle  deutlich
heraustretenden  Erscheinungen  durch  Zusammenfassung  der  acht
Wohnungsgrößenklassen  in  etwa  drei  oder  vier  Gruppen  noch
schärfer  herauszuheben,  ergänzend  sei  hier  nur  der  in  der  Tabelle
nicht  aufgeführte  Anteil  der  Wohnungen  ohne  Mietausfall
an  der  Gesamtzahl  der  Wohnungen  beigefügt.  Er  betrug  bei  den
Wohnungen  mit  Zimmern
1  2  3  4  5  6  ?  8  und  im
mehr  ganzen

o/o

52,1

60,9  61,7  77,3  76,5  83,1

9,3  96,4  63,6

Demnach  auch  hier  eine  so  gut  wie  vollkommen  regelmäßig
aufsteigende  Reihe,  deren  einzige  kleine  Unebenheit  zweifellos
durch  Beschränkung  der  Berechnung  auf  die-  nur  von  Nichts
Vollzahlung  der  Miete  betroffenen  Wohnungen  vollends  geglättet
werden  könnte.
Tabelle  IIIc  gilt  der  Nachweisung  des  Mietverlustes  für
die  Geschäftslokale,  worunter  wir,  wie  schon  erwähnt,  für
diesmal  reine  Geschäftslokale  und  im  Mietpreis  mit  besonderen
Gewerberäumen  untrennbar  verbundene  Geschäftswohnungen  verstehen. ­
  Für  beide  ist  die  Zimmerzahl  als  principium  individuationis
  ungeeignet,  wir  haben  sie  daher  nach  der  Höhe  ihres
Mietpreises  ebenfalls  in  acht  Gruppen  zerlegt.  Im  Gegensatz
zur  soeben  besprochenen  Tabelle  Illb  zeigt  die  hier  vorliegende
durchaus  kein  einheitliches  Gefüge.  Nur  der  Anteil  der  Geschäftslokale
  ohne  Mietausfall  an  der  Gesamtzahl  ist  mit  61  o/ 0
etwa  ebenso  hoch  wie  dort,  der  relative  Ausfall  in  den  einzelnen
Mietpreisgruppen  schwankt  aber  ganz  unregelmäßig  und  ebenso
ist  es  mit  den  relativen  Verlusten  durch  Nicht-Vollzahlung,  die
in  der  Wohnungstab  eile  eine  so  gleichmäßig  mit  wachsender
Zimmerzahl  absteigende  Reihe  bildeten.  Man  wird  allerdings  im
Auge  behalten  müssen,  daß  die  Zahl  der  Geschäftslokale  noch
nicht  ein  Achtel  von  jener  der  Wohnungen  beträgt,  daß  also
Unregelmäßigkeiten  schon  aus  diesem  Grund  erwartet  werden
müssen,  gleichwohl  ist  auf  solche  Art  das  fast  regellose  Durch ­
            
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