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sehen Unterstützungsfälle der Armenverwaltung dürfen nicht der
Kriegszeit zur Last gelegt werden, in unserem Fall zum mindesten
nicht soweit sie schon vor Kriegsausbruch Mietbeihilfe
notwendig machten. Daß die 3-Zimmerwohnung der Stütze durch
Mietzuschuß nur in knapp dem halben Umfang wie die 2-Zimmerwohnung
bedarf, findet seine ungezwungene Erklärung in der
starken Bevorzugung dieser Wohnungskategorie durch öffentliche
und Privatbeamte, deren Gehalt auch bei Einberufung ganz
oder teilweise fortzulaufen pflegt. Vermutlich wäm der Abstand
zwischen 2- und 3-Zimmerwohnung sogar noch größer,
wenn nicht in vielen Fällen dasj dritte Zimmer an Aftermieter
überlassen und durch Nicht-Zahlung der Miete, namentlich aber
durch Leerstehen infolge Einberufung des Untermieters notleidend
geworden wäre. Auch die 4-Zimmerwohnung wird wohl
z. T. durch diesen Umstand in Mitleidenschaft gezogen worden
sein.
Die weiteren Anteilsberechnungen der Tabelle —. Mietzuschuß
in o/o des Mietausfalls überhaupt und in °/o des Ausfalls
durch Nicht-Vollzahlung der Miete — sind insofern etwas
unlogisch, als der Zuschuß ja kein Ausfall ist, sondern ein Bestandteil
der Einnahme, gleichwohl mögen sie die Intensität der
geleisteten Fürsorge noch etwas besser ins Licht rücken. Bei
den 2-Zimmerwohnungen beträgt der Zuschuß fast genau ein
Drittel des dem Hausbesitz durch Leerstehen, Mietnachlaß-,
Nichtbezahlung oder Teilbezahlung entstandenen Schadens, im
Verhältnis zum Ausfall durch Nicht-Vollzahlung rund die Hälfte.
Bemerkenswert ist das in diesem Punkt sehr verschiedene Verhalten
der 1- und der 3-Zimmerwohnungen, für die der Mietzuschuß
ungefähr denselben Prozentsatz der ordentlichen Mieteinnahme
ausmachte, während sein Anteil am Mietausfall durch
Nicht-Vollzahlung sich etwa wie 5 : 8 verhält. Bei den kleinsten
Wohnungen ist eben seitens der Zentrale für Kriegsfürsorge
ziemlich häufig auf einen Mietnachlaß verzichtet und der ganze
Betrag der schuldigen Miete übernommen worden, sodaß kein
Mietausfall, wohl aber ein Zuschuß zu buchen war.
Den weiteren Angaben der Tabelle über den gestundeten
Betrag der Mietrückstände möchten wir wegen der individuell
sehr verschiedenen Bewertung des „Konto pro Dubiose“ keine
sehr große Bedeutung beimessen. Wir haben s. Z. Bedenken
getragen, die Frage darnach in den Erhebungsbogen aufzunehmen
und die gelegentlich ziemlich ironisch gehaltenen Antworten
weisen nach derselben Richtung. Ob ich einen rückständigen
Betrag als gestundet oder für verloren betrachte, das ist häufig
genug mehr oder weniger Gefühlssache. Selbst die rechnerische
Umformung der Antworten durch unsere Tabelle scheint dieser
Auffassung einigermaßen recht zu geben, wird doch der Mietausfall
bei den Mietern der größeren Wohnungen von 4 bis 5
Zimmern in viel weiterem Umfang als gestundet betrachtet, wie