Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Verwaltungshaushalt 
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Konversionen und alle nicht mit dem Budget in Zusammenhang 
stehenden Operationen ersichtlich. Das Voranschlagskonto zeigt 
den definitiven Stand des vorjährigen und den provisorischen Stand 
des laufenden Dienstes und vergleicht einerseits die faktischen Ein 
nahmen mit den veranschlagten, andererseits die vollzogenen Zah 
lungen mit den bewilligten Krediten. Diesem Konto werden auch 
die Konten der einzelnen Ressorts angeschlossen. Das Konto der be 
sonderen Einkünfte endlich stellt den Stand der besonderen Fonds 
dar, wie jenen der Anleihen, der Rentenrückkäufe, der Amortisation 
der Staatsschuld usw. Das Staatsschuldenkonto bildet den Gegen 
stand einer besonderen Rubrik des Generalabrechnungsabschlusses, 
welche den Stand der Staatsschuld am Beginne jedes Finanz 
jahres, die im Laufe desselben aufgenommenen konsolidierten Schul 
den, alle Konversionen, Rentenrückkäufe und Tilgungen, sowie den 
Stand der Staatsschulden am Ende des Jahres ausweist. Zur 
Ergänzung des Generalrechnungsabschlusses dienen die Spezial 
rechnungsabschlüsse der mit eigenen Verwaltungen ausgestatteten 
Stiftungen. 
Alle budgetären Operationen erfolgen mit Hilfe des Rech 
nungsdienstes, welcher sich in den Geld- und denAnweisungs- 
dienst gliedert. 
Der Geld dien st obliegt den Kassenangestellten. Diese haften 
für die Einhebung der ihnen überwiesenen Gelder und für die Voll 
ständigkeit der Summen, welche in den Kassen vorhanden sein 
sollen. Von der Haftung für die bei ihnen konstatierten Abgänge 
können sie sich nur im Falle höherer Gewalt oder des Nachweises, 
daß die Einhebung ohne ihr Verschulden erfolglos geblieben ist, be 
freien. Zur Sicherstellung ihrer Haftung müssen die zivilen Kassen 
angestellten Kautionen erlegen; außerdem stehen den beteiligten 
öffentlichen Körperschaften Vorzugsrechte auf ihr Vermögen zu. 
Im Falle eines Abganges kann der Kassenangestellte im Wege der 
politischen Erekution angehalten werden, noch vor der gerichtlichen 
Entscheidung den Schaden provisorisch gutzumachen. Der Kassen 
dienst ist unvereinbar mit dem Anweisungsdienste, mit der Aus 
übung eines anderen Berufes oder mit der Beteiligung an öffent 
lichen Lieferungen. Er wird in den Landgemeinden von Steuer 
einnehmern, in den Städten von Kassieren, in den Kreisen von 
Hauptkassieren und bei den Zentralstellen vom Zentralkassier mit 
dem ihm zugewiesenen Personal besorgt. Alle diese Personen 
haben die nötigen, meist jurtierten Journale, die Parteien-Saldos- 
konten und die erforderlichen Hilfsbücher nach den vorgeschriebenen 
Mustern zu führen. 
Mitdem An w ei su n g sdi en ste sind die Rechnungsabteilungen
	        
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