Verwaltungshaushalt
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Konversionen und alle nicht mit dem Budget in Zusammenhang
stehenden Operationen ersichtlich. Das Voranschlagskonto zeigt
den definitiven Stand des vorjährigen und den provisorischen Stand
des laufenden Dienstes und vergleicht einerseits die faktischen Ein
nahmen mit den veranschlagten, andererseits die vollzogenen Zah
lungen mit den bewilligten Krediten. Diesem Konto werden auch
die Konten der einzelnen Ressorts angeschlossen. Das Konto der be
sonderen Einkünfte endlich stellt den Stand der besonderen Fonds
dar, wie jenen der Anleihen, der Rentenrückkäufe, der Amortisation
der Staatsschuld usw. Das Staatsschuldenkonto bildet den Gegen
stand einer besonderen Rubrik des Generalabrechnungsabschlusses,
welche den Stand der Staatsschuld am Beginne jedes Finanz
jahres, die im Laufe desselben aufgenommenen konsolidierten Schul
den, alle Konversionen, Rentenrückkäufe und Tilgungen, sowie den
Stand der Staatsschulden am Ende des Jahres ausweist. Zur
Ergänzung des Generalrechnungsabschlusses dienen die Spezial
rechnungsabschlüsse der mit eigenen Verwaltungen ausgestatteten
Stiftungen.
Alle budgetären Operationen erfolgen mit Hilfe des Rech
nungsdienstes, welcher sich in den Geld- und denAnweisungs-
dienst gliedert.
Der Geld dien st obliegt den Kassenangestellten. Diese haften
für die Einhebung der ihnen überwiesenen Gelder und für die Voll
ständigkeit der Summen, welche in den Kassen vorhanden sein
sollen. Von der Haftung für die bei ihnen konstatierten Abgänge
können sie sich nur im Falle höherer Gewalt oder des Nachweises,
daß die Einhebung ohne ihr Verschulden erfolglos geblieben ist, be
freien. Zur Sicherstellung ihrer Haftung müssen die zivilen Kassen
angestellten Kautionen erlegen; außerdem stehen den beteiligten
öffentlichen Körperschaften Vorzugsrechte auf ihr Vermögen zu.
Im Falle eines Abganges kann der Kassenangestellte im Wege der
politischen Erekution angehalten werden, noch vor der gerichtlichen
Entscheidung den Schaden provisorisch gutzumachen. Der Kassen
dienst ist unvereinbar mit dem Anweisungsdienste, mit der Aus
übung eines anderen Berufes oder mit der Beteiligung an öffent
lichen Lieferungen. Er wird in den Landgemeinden von Steuer
einnehmern, in den Städten von Kassieren, in den Kreisen von
Hauptkassieren und bei den Zentralstellen vom Zentralkassier mit
dem ihm zugewiesenen Personal besorgt. Alle diese Personen
haben die nötigen, meist jurtierten Journale, die Parteien-Saldos-
konten und die erforderlichen Hilfsbücher nach den vorgeschriebenen
Mustern zu führen.
Mitdem An w ei su n g sdi en ste sind die Rechnungsabteilungen