Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Politische Verhältnisse 
2. Gesetze 
Der Zusammensetzung der Kammern entsprechend sind auch 
die von ihnen geschaffenen Gesetze. Sie tragen meist dem Stempel 
der Klassengesetzgebung an sich, gleichgiltig ob sie von einer liberalen 
oder einer konservativen Kammer stammen. Im Wesen entspringensie 
stets demselben Gedanken- und Jnteressenkreise. Nur in unwesent 
lichen Details bestehen Abweichungen und Rivalitäten. Bei den 
persönlichen Gegensätzen in Rumänien haben diese Rivalitäten zur 
Folge, daß im Rahmen eines bestimmten Kreises von Gesetzen 
immer die eine Partei die von der andern festgesetzten Details be 
seitigt oder mindestens ändert. Ein großer Teil der Tätigkeit der 
Kammern erschöpft sich in derartigen faktiösen llmknetungen; doch 
hat dieses geistreiche Spiel in der letzten Zeit einigermaßen nach 
gelassen. Im übrigen sind sowohl die liberalen als auch die konserva 
tiven Kammern äußerst flink und produktiv im Baue von Straßen, 
Eisenbahnen, Häfen und Lagerhäusern, in der Errichtung von 
Schiffahrts- und Petroleum-Linien, sowie in allen technischen Vor 
kehrungen, welche eine möglichst rationelle Verwertung der Boden 
produkte ermöglichen. Auf diesem Gebiete ist das Land gewaltig 
vorgeschritten und kann sich mit jedem andern Kulturstaate messen. 
Dagegen besitzt es wenig Sinn für innere Konsolidierung, für die 
Hebung des Wohlstandes und der Kultur der breiten Schichten der 
Bevölkerung sowie für die Verwirklichung des Rechtsgedankens. 
In dieser Beziehung hat es seit der Gründung der Donaufürsten 
tümer nur recht mäßige Fortschritte gemacht und ist größtenteils 
unfertig. Wohl ist es ein konstitutioneller Staat geworden, doch 
noch lange kein Rechtsstaat, geschweige denn ein sozialer Staat. 
Soziale Gesetze bestehen so gut wie gar nicht; die Durchbildung des 
Verwaltungsrechtes ist noch sehr mangelhaft, das vorhandene Gesetz- 
material recht mager. Es umfaßt außer den unerläßlichen Privat 
rechtsgesetzen, die fast durchweg von den französischen abgeschrieben 
sind, gerade nur die notwendigsten Gesetze für die Befriedigung der 
dringendsten Bedürfnisse des Staates. Eine nach Materien geordnete 
Aufzählung derselben enthält die nachstehende Zusammenstellung: 
I. Berfassungsrecht 
Staatsverfassung vom 1. Juli 1886, M. o. Nr. 142, mit den Ab 
änderungen vom 13. Oktober 1879 und vom 8. Juni 1884. 
Wahlordnung für die Kammern vom 9. Januar 1884, M. o. Nr. 52. 
Gesetz betreffend die Diäten der Abgeordneten und Senatoren vom 
9. Dezember 1884, M. o. Nr. 198.
	        
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