Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Soziale Verhältnisse 
ihm das ausschließliche Recht zu, Getreide zu vermahlen und Ge 
tränke auszuschünken. Mühle und Wirtshaus gehörten ihm. AIs 
„judice“ übte er die Gerichtsbarkeit im Dorfe aus, hob die Steuer 
ein und führte seine Dorfgenossen im Kriege. Zum Häuptling 
wurde stets der Reichste und Mächtigste in der Gemeinde gewählt. 
Da dies in der Regel der Sohn des früheren „judice“ war, wurde 
die Häuptlingswürde mit der Zeit erblich. Die „Judice“» oder 
„Liu626u"-Familien hoben sich über die übrigen empor und bildeten 
eine besondere, „boieri“ (Krieger, vom slawischen boj der Krieg- 
genannte Adelsklasse. 
Mehrere Dörfer oder Kinezate waren zu einem „Wojewodate" 
vereinigt, an dessen Spitze der „Wojewode" (slaw. Heerführer- 
stand. Solcher Wojewodate gab es eine ganze Reihe. In den 
Urkunden wird ein solches des Menumorot am Flusse Szämos in 
der Marmarosch, des Elad im Temescher Banat, des Eelu im nörd 
lichen und des Kean im südlichen Siebenbürgen erwähnt. Auch 
in der Folge, bis ins 14. Jahrhundert hinein, kommen die Namen 
zahlreicher rumänischer Wojewoden in den Aufzeichnungen vor. 
Die Wojewoden übten die Gerichtsbarkeit über die Kinezen und 
in Grundstreitigkeiten aus, bezogen die Steuer und führten das 
Volk im Kriege. 
In dieser Verfassung wurden die Rumänen 898 von den ein 
brechenden Ungarn angetroffen. Die Ungarn kamen über den 
Tartarenpaß vom Norden her, zogen an den Wohnsitzen der 
Rumänen vorbei und siedelten sich westlich der Theiß an. Sie 
lagerten sich daher nicht über die Rumänen, sondern neben die 
selben. Wohl dehnten sie im Laufe eines Jahrhunderts und nament 
lich unter König Stefan dem Heiligen ihre Herrschaft — wenngleich 
nach schweren Kämpfen — auch über die rumänischen Wojewodate 
aus; doch kam es zu keiner völligen Unterjochung, sondern bloß zur 
Aufrichtung der ungarischen Oberhoheit. Die Rumänen blieben 
bei ihren früheren Einrichtungen und lebten weiter nach ihrem 
althergebrachten Gewohnheitsrechte, dem „jus valachicum“. So 
gar die Zollgrenze zwischen den rumänischen Wojewodaten und dem 
übrigen Ungarn ward aufrechterhalten. Nur wurden die rumänischen 
Wojewoden Vasallen des ungarischen Königs und hatten in dieser 
Eigenschaft ihm Heerfolge zu leisten und gewisse Abgaben zu ent 
richten. 
Das einmal begründete Lehensverhältnis benützten die un 
garischen Könige, um eine straffere Verbindung der unterworfenen 
Gebiete mit ihrem Reiche herbeizuführen und die rumänischen 
Wojewodate in den ungarischen Staatsorganismus einzugliedern. 
Zu diesem Zwecke waren sie bemüht, die Machtvollkommenheit
	        
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