Full text: Ferdinand Lassalle

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verhehlen können, daß, wenn diese Adresse in unsern 
Tagen, z. B. vvn der Berliner Universität, erlassen 
worden wäre, es kaukn ein Verbrechen des Strafkoder 
gäbe, welches der Staatsanwalt nicht darin gefunden 
hätte! 
Verleumdung und Beleidigung von Beamten in bezug 
auf ihr Anit, Schmähung und Verhöhnung der Ein 
richtungen des Staats und der Anordnungen der Obrig 
keit, Majestätsbeleidigung, Anreizung der Angehörigen 
des Staats zum Haß und zur Verachtung'— und ich 
weiß nicht wieviel Verbrechen noch würden unsere 
Staatsanwälte darin gefunden haben! 
Das war 1412. 
Diese Beispiele, die übrigens beliebig vermehrt werden 
könnten, werden genügen, um zu zeigen, wie unbeschränkt 
und an keine strafrechtlichen Grenzen gebunden schon im 
frühen Mittelalter, sogar Papst und König gegenüber, 
die Freiheit der Wissenschaft war, die, ich wiederhole es, 
freilich im Mittelalter, nur eine korporative Existenz 
hatte. 
Die Theorie, die ich aufstelle, sie hat schon seit mehr 
als 500 Jahren selbst in katholischen Zeiten und bei 
romanischen Völkern ihre Praxis gehabt. 
Kömmt der Protestantismus und errichtet die Staats 
gebäude selbst, die er schafft, auf dem Prinzipe der 
freien Forschung! Dies Prinzip ist seitdem die Grund 
lage unserer ganzen staatlichen Existenz. Die protestan 
tischen Staaten haben kein Recht zu existieren ohne 
dasselbe, haben keine Möglichkeit dazu! Wann wäre 
seitdem eine strafrechtliche Anklage wegen einer wissen 
schaftlichen Lehre in Preußen erhört gewesen?
	        
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