Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Kreis 
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fügungen im Namen des Kreises. Ist der Kreisausschuß aufgelöst, 
so übt der Präfekt bis zur Neuwahl alle Befugnisse des Kreisaus 
schusses aus. Hilfsorgan des Präfekten in Kreisangelegenheiten 
ist der Kreissekretär, dem in erster Linie das Schriftführeramt 
obliegt. 
Der Präfekt ist zugleich aber auch der Träger der staat 
lichen Verwaltung in seinem Kreise. Als solcher übt er vorerst 
eine gewisse Aufsicht über die Tätigkeit der Kreisvertretung aus. 
In Handhabung dieser Aufsicht kann er allen Sitzungen des Kreis 
ausschusses beiwohnen und in denselben des Wort ergreifen. Wenn 
der Kreisausschuß Beschlüsse faßt, welche die Interessen des Kreises 
verletzen, ist der Präfekt befugt, gegen sie binnen 10 Tagen Einspruch 
bei der Zentralstelle zu erheben. Der Einspruch hat aufschiebende 
Wirkung und muß von der Zentralstelle binnen 20 Tagen erledigt 
werden. Wird ihm Folge gegeben, dann verliert der angefochtene 
Beschluß seine Gültigkeit. 
Als Organ der Staatsverwaltung übt der Präfekt 
ferner im Kreise die staatliche Vollzugsgewalt aus. In dieser Be 
ziehung untersteht er direkt dem Minister des Innern, hat jedoch die 
ihm zukommenden Weisungen aller Minister zu befolgen. Als 
Vollzugsorgan obliegt ihm die Bekanntmachung aller Gesetze und 
Verordnungen und ihre Durchführung nach Maßgabe der erhaltenen 
Aufträge. Ohne Auftrag darf er nur in dringenden Fällen unter 
gleichzeitiger Berichterstattung an den berufenen Minister vor 
gehen. Ferner vertritt er die Regierung bei allen Feierlichkeiten 
und offiziellen Kundgebungen im Kreise. Nur dort, wo militärische 
Abteilungskommandos ihren Sitz haben, kommt die Vertretung der 
Regierung dem Kommandanten zu. Das äußerliche Abzeichen des 
Präfekten ist die dreifarbige Schärpe. 
Endlich ist der Präfekt administrative Instanz und übt in 
dieser Eigenschaft alle durch Gesetze und Verordnungen ihm vor 
behaltenen Befugnisse aus. Er wahrt die Rechte des Staates gegen 
über den Kreisen, den Gemeinden sowie den juristischen und phy 
sischen Personen, sorgt für die Sicherheit und öffentliche Ordnung 
und ist befugt, bei Aufstand, Aufruhr und Zusammenrottungen, 
welche die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit von Person und 
Eigentum bedrohen, unter gleichzeitiger Berichterstattung an den 
Minister des Innern Waffengewalt anzuwenden. Ihm obliegt die 
Handhabung der Staats- und Präventiv-Polizei und steht das 
Recht zu, im Rahmen der Gesetze Verordnungen zu erlassen! doch 
bedürfen diese zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung desMinisteriums. 
Der Präfekt sorgt für die Verhinderung strafbarer Handlungen und
	        
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