Kreis
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gliedern des Kreisausschusses, einem Architekten, einem Ingenieur,
einem Apotheker, dem Kreistierarzte und dem Tierarzte der Hauptstadt,
und die Tierseuchenkommission setzt sich aus dem Subpräfekten
oder einem Polizeikommissär, dem Bürgermeister und dem Gemeind
etierarzt zusammen. Der Primararzt ist der Chef des Sanitätsdienstes
im Kreise mit Ausnahme der Hauptstadt und hat in
allen ärztlichen Angelegenheiten dem Präfekten, dem Kreisausschusse
und der ständigen Kommission desselben beizustehen. Der
Bezirksarzt untersteht dem Kreisärzte, und den Tierärzten obliegt
die Veterinärpolizei und das Eingreifen bei Tierseuchen.
Die Revisionskommission besteht unter dem Vorsitze des
Präfekten aus einem Mitglieds des Kreisausschusses und einem
Oberoffizier unter Zuziehung eines Militärarztes und des Ergänzungs-Bezirks-Kommandanten.
Die Revisionskommission überprüft
die Stellungsgeschäfte, nimmt Reklamationen entgegen
und entscheidet über Befreiungen und Enthebungen vom Militärdienste.
Der Polizeichef mit den ihm untergeordneten Polizeikommissären
und Unterkommissären besorgt den Polizeidienst in der
Hauptstadt. In Bukarest und Jassy ist der Polizeidienst Polizeipräfekten
anvertraut.
Die Gendarmerie ist ein militärisch organisierter Körper,
welchem die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
sowie der Vollzug der Gesetze obliegt. Ihr Dienst wird in
einen ordentlichen und einen außerordentlichen unterschieden.
Der ordentliche Dienst erfolgt täglich oder in wiederkehrenden
Zeiträumen ohne besonderen Auftrag der Verwaltungsbehörden,
umfaßt die Staats-, Sicherheits-, Kriminal-, Straßen- und Feldpolizei
sowie die Überführung der Zivil- und Militärsträflinge und
wird gelegentlich der gewöhnlichen Patrouillengänge besorgt; der
außerordentliche Dienst besteht in der Gewährung der nötigen
Assistenz an die Zoll-, Forst-, Kassen-Beamten, an die Gerichtsvollzieher.
Stationsbeamten und Bahnwächter, ferner in der Vornahme
von Requisitionen im Kriegsfälle und in der Beistellung von
Eskorten. Er findet nur auf besondere schriftliche Aufforderung
der Verwaltungsbehörden statt. Nur in dringenden Fällen kann
auch eine telegraphische oder telephonische Aufforderung plahgreifen;
doch muß ihr eine schriftliche Bestätigung folgen.
Die Gendarmen üben ihre Befugnisse ausschließlich in ihrem
Sprengel aus; nur bei frischer Tat und in der Verfolgung von Verbrechern
können sie ihre Tätigkeit auch auf den unmittelbar angrenzenden
Sprengel ausdehnen. Außer zu ihrem ordentlichen oder