Zentralverwaltung
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über die land- und forstwirtschaftliche Gesetzgebung, die landwirt
schaftliche Statistit sowie die Verwaltung, Ameliorierung und Ver
äußerung der Staats-Domänen. Für den letzteren Zweck besteht
eine eigene Abteilung. Sonst umfaßt das Domänen- und Ackerbau-
ministerium noch das Eeneralsekretariat, die Direktion
der Domänen und Staatsforste, eine Ackerbauabteilung,
eine Rechnungs- und eine statistische Abteilung. Von ihm
ressortiert auch der Forstaufbesserungsfonds, welcher aus
2^igen Rücklagen von allen staatlichen Holzverkäufen gebildet
wird und zur Einrichtung der Forste, zum Baue neuer Waldwege
und zur Erhöhung der Bezüge der Forstorgane bestimmt ist. Der
auswärtige Dienst des Ministeriums wird von Forst- und Do-
mänen-Jnspektoren, Geometern und dem Forstpersonale
versehen.
Dem Ministerium für Handel und Industrie obliegt
die Vorbereitung der den Handel und die Industrie betreffenden
Gesetze und Verordnungen, die Sammlung und Veröffentlichung
der Materialien über die Handels- und Eewerbegesehgebung, die
Förderung des Handels und der Industrie, die Überwachung der
gewerblichen Genossenschaften, der Aktiengesellschaften, der Banken
und der Sparkassen und die Regelung des Maß- und Eewichtswesens.
Als Beirat in Jndustrieangelegenheiten fungiert die aus 7 Mitgliedern
bestehende Jndustriekommission. Der auswärtige Dienst wird
von Handels- und Gewerbe-Inspektoren versehen. Vom
Handels- und Industrie-Ministerium refsortieren auch die Handels
kammern und die Börsen.
Der Wirkungskreis des Ministeriums für öffentliche Ar
beiten umfaßt das Straßen-, Brücken-, Eisenbahn-, Schiffahrts
und Bauwesen. Zu ihm gehört der Verwaltungsrat, die
Eeneraldirektion der Eisenbahnen und das technische
Korps.
Der Verwaltungsrat besteht aus fünf vom Könige berufenen
Fachleuten auf dem Gebiete der Technik, des Handels und der
Industrie und ist zur Prüfung und Kontrolle aller Arbeiten der
Eeneraldirektion der Eisenbahnen berufen.
An der Spitze der Eeneraldirektion der Eisenbahnen steht
der Generaldirektor und sein Stellvertreter. Die Eeneraldirektion
umfaßt das Sekretariat und Abteilungen für das Personal, die Streit
sachen, den ärztlichen Dienst, den Rechnungsdienst, den kommerziellen
Dienst, den Verkehrsdienst, den Zugförderungs- und Werkstätten-
Dienst, den Bahnerhaltungsdienst und dasOkonomat. Ihr obliegt die
Leitung des gesamten Eisenbahnverkehrs und die Ausführung der
Beschlüsse des Verwaltungsrates sowie der Aufträge des Ministers.