Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Zentralverwaltung 
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über die land- und forstwirtschaftliche Gesetzgebung, die landwirt 
schaftliche Statistit sowie die Verwaltung, Ameliorierung und Ver 
äußerung der Staats-Domänen. Für den letzteren Zweck besteht 
eine eigene Abteilung. Sonst umfaßt das Domänen- und Ackerbau- 
ministerium noch das Eeneralsekretariat, die Direktion 
der Domänen und Staatsforste, eine Ackerbauabteilung, 
eine Rechnungs- und eine statistische Abteilung. Von ihm 
ressortiert auch der Forstaufbesserungsfonds, welcher aus 
2^igen Rücklagen von allen staatlichen Holzverkäufen gebildet 
wird und zur Einrichtung der Forste, zum Baue neuer Waldwege 
und zur Erhöhung der Bezüge der Forstorgane bestimmt ist. Der 
auswärtige Dienst des Ministeriums wird von Forst- und Do- 
mänen-Jnspektoren, Geometern und dem Forstpersonale 
versehen. 
Dem Ministerium für Handel und Industrie obliegt 
die Vorbereitung der den Handel und die Industrie betreffenden 
Gesetze und Verordnungen, die Sammlung und Veröffentlichung 
der Materialien über die Handels- und Eewerbegesehgebung, die 
Förderung des Handels und der Industrie, die Überwachung der 
gewerblichen Genossenschaften, der Aktiengesellschaften, der Banken 
und der Sparkassen und die Regelung des Maß- und Eewichtswesens. 
Als Beirat in Jndustrieangelegenheiten fungiert die aus 7 Mitgliedern 
bestehende Jndustriekommission. Der auswärtige Dienst wird 
von Handels- und Gewerbe-Inspektoren versehen. Vom 
Handels- und Industrie-Ministerium refsortieren auch die Handels 
kammern und die Börsen. 
Der Wirkungskreis des Ministeriums für öffentliche Ar 
beiten umfaßt das Straßen-, Brücken-, Eisenbahn-, Schiffahrts 
und Bauwesen. Zu ihm gehört der Verwaltungsrat, die 
Eeneraldirektion der Eisenbahnen und das technische 
Korps. 
Der Verwaltungsrat besteht aus fünf vom Könige berufenen 
Fachleuten auf dem Gebiete der Technik, des Handels und der 
Industrie und ist zur Prüfung und Kontrolle aller Arbeiten der 
Eeneraldirektion der Eisenbahnen berufen. 
An der Spitze der Eeneraldirektion der Eisenbahnen steht 
der Generaldirektor und sein Stellvertreter. Die Eeneraldirektion 
umfaßt das Sekretariat und Abteilungen für das Personal, die Streit 
sachen, den ärztlichen Dienst, den Rechnungsdienst, den kommerziellen 
Dienst, den Verkehrsdienst, den Zugförderungs- und Werkstätten- 
Dienst, den Bahnerhaltungsdienst und dasOkonomat. Ihr obliegt die 
Leitung des gesamten Eisenbahnverkehrs und die Ausführung der 
Beschlüsse des Verwaltungsrates sowie der Aufträge des Ministers.
	        
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