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Die Gerechtigkeit des Heilmittels.
Buch VII.
von menschlicher Anstrengung, unabhängig vom Menschen bestehen;
sie sind das Feld oder die Umgebung, worin der Mensch sich befindet;
das Vorratshaus, aus dem seine Bedürfnisse befriedigt werden müssen;
das Rohmaterial, auf welches, und die Kräfte, mit welchen seine Arbeit
allein wirken kann.
Sobald dieser Unterschied erkannt ist, sieht man auch, daß die Billi
gung, welche die natürliche Gerechtigkeit der einen Art von Besitz er
teilt, der anderen versagt wird; daß die Rechtmäßigkeit, welche dem
individuellen Eigentum an dem Produkt der Arbeit beiwohnt, die Un
rechtmäßigkeit des individuellen Grundbesitzes involviert; daß, während
die Anerkennung des einen alle Menschen auf gleichen Fuß stellt und
jedem den gebührenden Lohn seiner Arbeit sichert, die Anerkennung
des anderen die Verleugnung der gleichen Menschenrechte ist und denen,
die nicht arbeiten, gestattet, den natürlichen Lohn derer, die arbeiten,
an sich zu nehmen.
was man daher auch für die Einrichtung des privaten Grund
eigentums sagen möge, es ist klar, daß sie nicht vom Standpunkte der
Gerechtigkeit aus verteidigt werden kann.
Das gleiche Recht aller Menschen auf den Gebrauch des Landes
ist so klar wie ihr gleiches Recht die Luft zu atmen, es ist ein durch bloße
Tatsache ihres Daseins verbürgtes Recht. Denn wir können nicht annehmen,
daß einige Menschen ein Recht haben auf der Welt zu sein und andere
nicht!
Sind wir alle hier durch gleiche Erlaubnis des Schöpfers, so sind
wir auch alle hier mit einem gleichen Rechtstitel auf den Genuß seiner
Gaben, mit einem gleichen Rechte auf den Gebrauch von allem, was
die Natur so unparteiisch darbietet*). Dies ist ein Recht, das natürlich
und unveräußerlich ist; es ist ein Recht, daß jedem Menschen mit seinem
*) Wenn ich sage, daß der private Grundbesitz in letzter Instanz nur durch die Theorie
gerechtfertigt werden könnte, daß einige Menschen ein besseres Anrecht auf das Dasein
haben als andere, konstatiere ich nur, was die Fürsprecher des bestehenden Systems selbst
eingesehen haben. Mas Malthus seine Popularität unter den herrschenden Klassen ver
schaffte, was sein unlogisches Buch wie eine neue Offenbarung aufgenommen werden
ließ, Souveräne veranlaßte, ihm Orden zu senden und die geizigsten Reichen Englands,
ihm ein Einkommen anzubieten, das war der Umstand, daß er einen scheinbaren Grund
für die Annahme lieferte, daß einige ein besseres Recht auf das Dasein hätten als andere,
eine Annahme, die für die Rechtfertigung des privaten Grundbesitzes nötig ist und die
Malthus unverblümt in der Erklärung kundgibt, daß die Tendenz der Volksvermehrung
beständig darauf hinausgehe, menschliche Mesen in die Welt zu setzen, für die zu sorgen
sich die Natur weigere und die somit „nicht das geringste Recht auf irgendeinen Anteil
an dem vorhandenen Vorrat von Lebensbedürfnissen haben", denen sie als Bönhasen
die Türe zeigt, und die nicht zaudert, „ihren Mandaten mit Gewalt Gehorsam zu er
zwingen", indem sie zu dem Ende „punger und Pestilenz, Krieg und Verbrechen, Sterb
lichkeit und Vernachlässigung des Kindeslebens, Prostitution und Syphilis anwendet".
Und heute ist diese Malthussche Lehre die letzte Verteidigung, auf welche die, welche den
privaten Grundbesitz rechtfertigen, verfallen. Auf keine andere Meise kann derselbe logisch
verteidigt werden.