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Die Gerechtigkeit des Heilmittels,
Buch VII
daher, daß, wenn wir das Privateigentum ain Grund und Boden ab
schaffen, die Gerechtigkeit erfordere, den jetzigen Besitzern vollen Ersatz
zu leisten, ähnlich wie die britische Regierung, als sie den Kauf und
verkauf der militärischen Lhargen abschaffte, sich für verpflichtet hielt,
die Inhaber der Lhargen, welche dieselben in dem Glauben gekauft
hatten, sie wieder verkaufen zu können, zu entschädigen, oder wie bei
Abschaffung der Sklaverei im britischen Westindien den Sklavenhaltern
too Millionen Dollar gezahlt wurden.
Selbst Herbert Spencer, der in seinen „Socia! Statics“ so klar
die Ungültigkeit jedes Rechtstitels, auf Grund dessen der ausschließliche
Grundbesitz beansprucht wird, nachgewiesen hat, leistet dieser Auffassung
(wie mir scheint fälschlich) durch die Erklärung Vorschub, daß die gerechte
Veranschlagung und Regulierung der Ansprüche der jetzigen Grund
besitzer, „welche entweder durch eigene Handlungen oder durch Hand
lungen ihrer Vorfahren für ihre Güter ehrlich erworbene Gegenwerte
gegeben haben", eines der verwickeltften Probleme sei, welches die
Gesellschaft eines Tages zn lösen haben werde.
Diese Auffassung hat in Großbritannien dem vorschlage, die
Regierung solle den Grundbesitz des Landes zum Marktpreise kaufen,
Anklang verschafft, und es war diese Auffassung, welche John Stuart
Mill, obgleich er die wesentliche Ungerechtigkeit des Privatgrund
besitzes klar einsah, veranlaßte, nicht eine vollständige Zurücknahme
des Landes, sondern nur eine Zurücknahme der künftig erwachsen
den Vorteile zu befürworten. Sein Plan war, es solle ein billiger und
selbst freigebiger Anschlag des Marktwertes von allem Lande im König
reich gemacht werden, und alle künftigen, nicht den Verbesserungen
der Eigentümer zuzuschreibenden Werterhöhungen sollen dem Staate
zufallen.
Abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten, welche mit so
umständlichen Projekten durch die weitläufigen verwaltungsmaßregeln,
die sie erfordern, und die Korruption, die sie erzeugen, verknüpft sein
würden, liegt ihr Hauptfehler in der Unmöglichkeit, durch irgendeinen
Kompromiß den radikalen Unterschied zwischen Unrecht und Recht
zu überbrücken. In demselben Maße, wie man die Interessen der Grund
eigentümer schont, müßten die allgemeinen Interessen und Rechte
mißachtet werden, und wenn die ersteren keines ihrer Vorrechte verlieren
sollen, so kann das Volk im ganzen nichts dabei gewinnen. Die persön
lichen Grundbesitzrechte aufzukaufen, würde nur so viel heißen, als den
Grundeigentümern in anderer Form einen Anspruch gleicher Art und
gleichen Betrages verleihen, als ihr Grundbesitz ihnen jetzt gibt; es
würde darauf hinauslaufen, für sie denselben Anteil an dem Erwerbe
der Arbeit und des Kapitals durch Steuern zu erheben, den sie sich jetzt
durch die Grundrente anzueignen vermögen. Ihr ungerechter Vorteil
würde erhalten und der ungerechte Nachteil der Nichtgrundbesitzer
fortgesetzt werden. Allerdings würde sich für das Volk im ganzen ein