Full text: Fortschritt und Armut

Buch VII. 
28^ Die Gerechtigkeit des Heilmittels. 
Zwecken zu dienen, die zur Wohlfahrt des ganzen Volkes beitragen 
könnten. 
wenden wir unsere Blicke in die Vergangenheit, so können wir 
überall, wo genug Licht über die Zustände verbreitet ist, sehen, daß 
alle Völker in ihren ersten Anschauungen den gerneinschastlichen Besitz 
am Grund und Boden anerkannt haben, und daß der sdrivat- 
grundbesitz eine Usurpation, eine Schöpfung der Gewalt und des 
Truges ist. 
wie Madame de Stael sagte: „Die Freiheit ist alt". Kehren wir 
zu den frühesten Überlieferungen zurück, so werden wir immer finden, 
daß die Gerechtigkeit den ältesten Rechtstitel hat. 
Kapitel V. 
Vom Grundbesitz in den Vereinigten Staaten. 
Zn den früheren Stadien der Zivilisation wurde, wie wir sahen, 
der Grund und Boden stets als Gemeingut betrachtet. Und wenden 
wir uns von der dämmernden Vergangenheit zu unserer eigenen Zeit, 
so können wir bemerken, daß die natürlichen Anschauungen noch dieselben 
sind, und daß die Menschen, in Verhältnisse gestellt, unter welchen der 
Einfluß von Erziehung und Gewohnheit geschwächt ist, instinktmäßig 
die Gleichheit des Rechtes an die Gaben der Natur anerkennen. 
Die Entdeckung von Gold in Kalifornien brachte in einem neuen 
Lande Menschen zusammen, die gewohnt gewesen waren, den Grund 
und Boden als rechtmäßigen Gegenstand persönlichen Eigentums zu 
betrachten, und von denen wahrscheinlich nicht einer unter tausend je 
im Traume daran gedacht hatte, einen Unterschied zwischen Grundeigen 
tum und anderem Eigentum zu machen. Aber zum ersten Male in der 
Geschichte der angelsächsischen Rasse kamen diese Männer in Berührung 
mit einem Lande, aus welchem Gold durch die einfache Verrichtung 
des Auswaschens zu erhalten war. 
wäre das Land, mit dem sie es zu tun hatten, Ackerland oder 
weide oder Wald von besonderer Güte gewesen; wären es Grund 
stücke gewesen, welche durch ihre Lage einen besonderen wert für 
kommerzielle Zwecke erhielten oder wegen der von ihnen gebotenen 
Wasserkräfte wert hatten, oder hätten sie reiche Minen von Kohlen, 
Eisen oder Blei enthalten, so würden die Grundbesitzverhältnisse, an 
die sie gewöhnt waren, zur Anwendung gekommen sein, und der Boden 
wäre streckenweis in Privatbesitz übergegangen, wie selbst die öffent 
lichen Grundstücke in San Franzisko (tatsächlich die wertvollsten des
	        
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