Full text: Fortschritt und Armut

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Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes. 
Buch X. 
kriecht und hunderttausend Menschen fünfzig Jahre arbeiten, um ein 
Grabdenkmal für einen Sterblichen ihresgleichen herzustellen. 
So ist der Häuptling einer kleinen Bande Wilder nur einer von 
ihnen, dem sie als dem Tapfersten und Klügsten folgen Wenn aber 
große Massen gemeinschaftlich handeln sollen, so wird die persönliche 
Wahl schwieriger, ein blinderer Gehorsam wird notwendig und kann 
erzwungen werden, und eben aus diesem Zwange der in größerem Maß 
stabe geführten Kriege entsteht die unumschränkte Macht. 
Ähnlich geht es mit der Spezialisierung der Funktionen. Die 
produktiven Kräfte gewinnen offenbar, wenn die soziale Entwicklung 
so weit gediehen ist, daß die Produzenten nicht mehr ihrer Arbeit ent 
rissen und zum Kriegsdienst aufgeboten zu werden brauchen, sondern 
eine regelmäßige Heeresmacht abgezweigt werden kann; aber dies 
bewirkt unvermeidlich eine Kontraktion der Macht in den fänden der 
Soldatenklasse oder ihrer Oberhäupter. Die Aufrechterhaltung innerer 
Ordnung, die Justizpflege, die Errichtung und Beaufsichtigung öffent 
licher Werke und merkwürdigerweise auch die Religionsgebräuche, alle 
streben gleichmäßig darauf hin, in die Hände besonderer Klassen zu 
kommen, die geneigt sind, ihr Amt zu preisen und ihre Macht auszu 
dehnen. 
Die Hauptursache der Ungleichheit liegt jedoch in dem natürlichen 
Monopol, welches der Besitz des Grund und Bodens verleiht. Die 
ersten Anschauungen der Menschen scheinen den Grund und Boden 
stets als Gemeingut zu betrachten; aber die rohen Mittel, in denen 
diese Anerkennung anfänglich zum Ausdruck kommt —wie z. B. jährliche 
Verteilungen oder gemeinschaftliche Kultur —sind nur mit einer niedrigen 
Entwicklungsstufe vereinbar. Die Idee des Eigentums, die bezüglich 
der Gegenstände menschlicher Produktion ganz naturgemäß ist, wird 
leicht auf den Boden übertragen, und eine Einrichtung, welche, solange 
die Bevölkerung zerstreut ist, dem Verbesserer und Benutzer nur den ihm 
gebührenden Lohn seiner Arbeit sichert, beraubt schließlich, wenn die 
Bevölkerung dicht wird und die Rente entsteht, den Produzenten seines 
Lohns. Nicht bloß dies, sondern die Aneignung der Rente zu öffentlichen 
Zwecken, durch welche allein bei höherer Entwickelung der Grund und 
Boden leicht als Gemeingut beizubehalten ist, wird, wenn die politische 
und religiöse Macht in die Hände einer Klasse fällt, zu einem Besitzrecht 
dieser Klasse, und die übrigen Bürger werden bloße Pächter. Kriege 
und Eroberungen, die auf Konzentrationen der politischen Macht und 
auf die Einrichtung der Sklaverei abzielen, bewirken, wo die soziale 
Entwicklung dem Grund und Boden einen Wert verliehen hat, natur 
gemäß die Aneignung desselben. Eine herrschende Klasse, welche die 
Macht in ihrer Hand vereinigt, wird bald auch den Grundbesitz konzen 
trieren. Ihr werden große Teile des eroberten Landes zufallen, welches 
die früheren Bewohner als Pächter oder Hörige bebauen, und das 
öffentliche Gebiet, d. h. die Gemeindeländereien, welche im natürlichen
	        
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