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Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes.
Buch X.
kriecht und hunderttausend Menschen fünfzig Jahre arbeiten, um ein
Grabdenkmal für einen Sterblichen ihresgleichen herzustellen.
So ist der Häuptling einer kleinen Bande Wilder nur einer von
ihnen, dem sie als dem Tapfersten und Klügsten folgen Wenn aber
große Massen gemeinschaftlich handeln sollen, so wird die persönliche
Wahl schwieriger, ein blinderer Gehorsam wird notwendig und kann
erzwungen werden, und eben aus diesem Zwange der in größerem Maß
stabe geführten Kriege entsteht die unumschränkte Macht.
Ähnlich geht es mit der Spezialisierung der Funktionen. Die
produktiven Kräfte gewinnen offenbar, wenn die soziale Entwicklung
so weit gediehen ist, daß die Produzenten nicht mehr ihrer Arbeit ent
rissen und zum Kriegsdienst aufgeboten zu werden brauchen, sondern
eine regelmäßige Heeresmacht abgezweigt werden kann; aber dies
bewirkt unvermeidlich eine Kontraktion der Macht in den fänden der
Soldatenklasse oder ihrer Oberhäupter. Die Aufrechterhaltung innerer
Ordnung, die Justizpflege, die Errichtung und Beaufsichtigung öffent
licher Werke und merkwürdigerweise auch die Religionsgebräuche, alle
streben gleichmäßig darauf hin, in die Hände besonderer Klassen zu
kommen, die geneigt sind, ihr Amt zu preisen und ihre Macht auszu
dehnen.
Die Hauptursache der Ungleichheit liegt jedoch in dem natürlichen
Monopol, welches der Besitz des Grund und Bodens verleiht. Die
ersten Anschauungen der Menschen scheinen den Grund und Boden
stets als Gemeingut zu betrachten; aber die rohen Mittel, in denen
diese Anerkennung anfänglich zum Ausdruck kommt —wie z. B. jährliche
Verteilungen oder gemeinschaftliche Kultur —sind nur mit einer niedrigen
Entwicklungsstufe vereinbar. Die Idee des Eigentums, die bezüglich
der Gegenstände menschlicher Produktion ganz naturgemäß ist, wird
leicht auf den Boden übertragen, und eine Einrichtung, welche, solange
die Bevölkerung zerstreut ist, dem Verbesserer und Benutzer nur den ihm
gebührenden Lohn seiner Arbeit sichert, beraubt schließlich, wenn die
Bevölkerung dicht wird und die Rente entsteht, den Produzenten seines
Lohns. Nicht bloß dies, sondern die Aneignung der Rente zu öffentlichen
Zwecken, durch welche allein bei höherer Entwickelung der Grund und
Boden leicht als Gemeingut beizubehalten ist, wird, wenn die politische
und religiöse Macht in die Hände einer Klasse fällt, zu einem Besitzrecht
dieser Klasse, und die übrigen Bürger werden bloße Pächter. Kriege
und Eroberungen, die auf Konzentrationen der politischen Macht und
auf die Einrichtung der Sklaverei abzielen, bewirken, wo die soziale
Entwicklung dem Grund und Boden einen Wert verliehen hat, natur
gemäß die Aneignung desselben. Eine herrschende Klasse, welche die
Macht in ihrer Hand vereinigt, wird bald auch den Grundbesitz konzen
trieren. Ihr werden große Teile des eroberten Landes zufallen, welches
die früheren Bewohner als Pächter oder Hörige bebauen, und das
öffentliche Gebiet, d. h. die Gemeindeländereien, welche im natürlichen