Kap. III.
Der Lohn wird nicht denr Kapital entnommen.
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end eien Schiffes steht an Stelle des in Löhnen ausgezahlten wertes.
Diese Lohnzahlungen enthalten keinen Kapitalvorschuß; denn die Arbeit
seiner Leute erzeugt und verschafft denr Schiffbauer während der Woche
oder während des Monats mehr Kapital, als ihnen am Ende der Woche
oder des Monats zurückgezahlt wird, wie dies die Tatsache beweist,
daß, wenn man dem Schiffbauer zu irgendeiner Zeit während des
Baues das teilweise fertige Schiff abkaufen wollte, er einen Vorteil
erwarten würde.
Ebenso findet kein Kapitalvorschuß statt, sobald ein Sutro- oder
St. Gotthard-Tunnel oder ein Suez-Kanal gebaut wird. Der Tunnel
oder Kanal wird während des Baues gerade so gut Kapital, wie das
zum Bauen verausgabte Geld, oder, wenn man lieber will, das bei
der Arbeit gebrauchte Pulver, die Bohrer rc. oder die von den Ar
beitern gebrauchten Nahrungsmittel, Kleider rc. — was durch den
Umstand bewiesen wird, daß der wert des Kapitalvermögens der
Gesellschaft sich nicht vermindert, wenn ihre Geldbeftände sich nach und
nach zu Kapital in Gestalt eines Kanals oder Tunnels umwandeln.
Zm Gegenteil nimmt es wahrscheinlich im Durchschnitt mit dem Fort
gange des Werkes zu, gerade wie das bei einer geschwinderen Pro
duktionsart angelegte Kapital sich durchschnittlich vermehrt.
Und so ist es offenbar auch beim Ackerbau. Daß die Wertschaffung
nicht auf einmal erfolgt, wenn die Ernte eingebracht wird, sondern
schrittweise während des ganzen, mit der Ernte endigenden Prozesses,
und daß mittlerweile keine Lohnzahlung das Kapital des Landwirts
vermindert, zeigt sich handgreiflich genug, wenn während des Pro
duktionsprozesses Land verkauft oder verpachtet wird, denn ein ge
pflügtes Feld bringt mehr als ein ungepflügtes und ein Acker mit Aus
saat mehr als ein nur gepflügter. Ls ist auch handgreiflich genug, wenn,
wie dies bisweilen geschieht, Ernten auf dem Palm verkauft werden,
oder wenn der Bauer nicht selbst erntet, sondern mit dem Besitzer von
Mähmaschinen kontrahiert. Ls ist handgreiflich in dem Falle von Obst
gärten und Weinbergen, die, obgleich noch nicht tragend, doch ihrem Alter
angemessene preise bringen. Ls ist handgreiflich in dem Falle von
Pferden, Rindvieh und Schafen, deren wert mit ihrem Wachstum
steigt. Und wenn sie nicht immer handgreiflich ist zwischen den, wie
man sie nennen kann, üblichen Austauschstadien der Produktion, so findet
diese Wertvermehrung doch unstreitig bei jedem Arbeitsaufwande statt,
wo deshalb Arbeit geleistet wird, ehe Lohn gezahlt wird, ist der
Kapitalvorschuß faktisch seitens der Arbeit geleistet, und wird von dem
Arbeiter dem Arbeitgeber, nicht aber von dem Arbeitgeber dem Arbeiter
gemacht.
„Dennoch", kann man einwenden, „wird in solchen Fällen, wie
wir sie betrachtet, Kapital erfordert!" Gewiß, dies bestreite ich keines
wegs. Aber es ist nicht erforderlich, um den Arbeitern Vorschüsse zu