Object: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die Organisation. 
gemeinschaftsschulung gemacht worden, welche den Zweck hat, Betriebsführer 
und Arbeiter zu einer unlösbaren Gemeinschaft zu verbinden. Damit werden die 
erfolgreichen Schulungsverfahren der Partei auch auf eine außerhalb der Partei 
stehende Gemeinschaft, den Betrieb, angewendet. 
Die Berichte der einzelnen Treuhänder über die Auswirkung des Gesetzes in der Praxis 
beweisen, daß bei vorsichtiger und allmählicher Einführung das beabsichtigte Ziel einer Be 
friedung des betrieblichen Lebens erreichbar ist. Der erste und gesunde Grundgedanke des 
Gesetzes, zunächst alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten im Betriebe selbst aus 
zugleichen zu versuchen, bevor sie an die ordentlichen Arbeitsgerichte, den Treuhänder der 
Arbeit oder die sozialen Ehrengerichte gewiesen werden, hat zwar schon zu einer Verminderung 
der Streitigkeiten geführt, doch sind auch die vor den Gerichten und den Treuhändern der 
Arbeit verhandelten Fälle immer noch recht zahlreich. Das mag einmal daran liegen, daß 
der Geist des Gesetzes noch nicht überall klar genug erkannt wurde und daß auch über die 
Auslegung einzelner Bestimmungen des Gesetzes, das absichtlich allgemein gehalten ist, noch 
Zweifel bestanden. In bisher 16 Durchführungsverordnungen (bis Anfang Juli 1936) sind daher 
die Einzelheiten zu klären und die Schaffung einer einheitlichen Eechtsauffassung sicher - 
zustellen versucht worden. 
Darüber hinaus besteht nach wie vor als wichtigste und — vorläufig — noch nicht restlos 
gelöste Frage, die Verbindung der Wirtsohafts- und Sozialpolitik; durch die organisatorischen 
Vorarbeiten, besonders die Schaffung der Reichsarbeits- und Wirtschaftskammern bei der 
DAF. sind zwar die äußeren Vorbedingungen geschaffen worden. Die Feuerprobe einer ein 
heitlichen und im Sinne der Gesamtwirtschaft günstigen Auswirkung jedoch wird sie erst in 
Zeiten eines konjunkturellen Tiefstandes erbringen können. Man wird hoffen dürfen, daß bis 
dahin der Geist des Zusammenwirkens allseitig soweit gediehen ist, daß auch dann keine 
Gefahren entstehen. 
C. Die Organisation. 
(Bearbeitet von Dr. W. Riester 1 .) 
I. Wesen und Aufgabe der Organisation. 
1. Begriff der Organisation. Wenn wir umreißen wollen, was unter Organi 
sation in Wirtschaftsbetrieben verstanden wird, so stoßen wir auf eine Fülle von 
unterschiedlichen Auslegungen. Organisation ist auf allen Gebieten menschlicher 
Betätigung anzutreffen: Kriege werden organisiert und Karnevalvergnügungen, 
Kunstauktionen und Gottesdienste, Vereine, Parteien und Tagungen, Kartelle 
und Zusammenschlüsse, Einkauf und Absatz, Fertigung und Rechnungswesen; es 
gibt eine Organisation der Leitung, der Überwachung und der Verwaltung. 
Doch stoßen wir schnell auf Unklarheiten, Umkehrungsmöglichkeiten; Wird 
eine Organisation geleitet, überwacht, verwaltet ? Oder wird die Verwaltung, die 
1 Die folgende Arbeit stellt einen Versuch dar, ein Gebiet, das zwar vielfach im Schrifttum 
behandelt wurde, sich aber immer wieder als ein mehr oder minder unübersehbares Gewirr 
von Tatsachen, Handlungen, Anweisungen, Akten zeigte, einer begrifflichen und systema 
tischen Prüfung zu unterwerfen, mit dem Ziel, das organisatorisch Wesenhafte zu erkennen 
und darzustellen. Es wird also ein System der wirtschaftsbetrieblichen Organisation gegeben, 
abgeleitet aus allgemeinen organisatorischen Gesetzen und angewendet vorzugsweise auf das 
Gebiet der kaufmännischen Betriebsarbeit. 
Das Schwergewicht liegt dabei auf einer logischen Entwicklung der organisatorischen Ver 
fahrensweisen; es wird gezeigt, daß auch auf dem Gebiet der Organisation in gleicher Weise 
Verfahren, treibende Kräfte und Widerstände zu erkennen sind, wie in allen anderen Be 
reichen betrieblicher Arbeit, und wie sich eine Klärung nur aus der Betrachtung der wirk 
lichen Vorgänge gewinnen läßt. So ergeben sich auch die Grenzen zwangsläufig aus der 
Sache selbst; ein Ergebnis, das eines weiteren Ausbaus bedürftig und würdig ist. 
Die Arbeit ist im Juli 1934 beendet worden; nach diesem Zeitpunkt haben Nordsieck 
(Grundlagen der Organisationslehre, Stuttgart 1934) und Hennig (Betriebswirtschaftliche 
Organisationslehre, Berlin 1934) Arbeiten veröffentlicht, die das gleiche Gebiet mit ähn 
lichen Zielsetzungen und teilweise gleichen Verfahren und Ergebnissen erkennen lassen. 
Trotzdem hoffe ich, mit dieser Darstellung einen Beitrag zu geben, der die beiden anderen 
Arbeiten ergänzt und — in mancher Hinsicht — eine weitere Klärung bringt. (W. Riester.)
	        
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