Full text : Russlands Bankerott

fetten  beantwortet  werden;  doch  daran  kann
im  Ernst  Rußland  gegenüber  niemand  denken.
So  bleibt  nur  die  Selbsthilfe:  die
einundsechzigste  Regel  der  Londoner  Börse
untersagt  die  Zulassung  neuer  Anleihen,  wenn
der  Staat  die  Bedingungen  einer  früherett
Anleihe  ohne  Arrangement  verletzt  hat;
Amsterdam  handelt  in  der  Praxis  identisch;
für  die  übrigen  Börsen  besteht  eine  derartige
Bestimmung  nicht,  namentlich  geben  die  Normen ­
  des  Pariser  und  Brüsseler  Marktes  keinen
Anhaltspunkt  zu  derartigem  Vorgehen,  und
jener  Paragraph  des  neuen  deutschen  Börsengesetzes, ­
  der  die  Zulassung  von  Emissionen
verbietet,  durch  welche  erhebliche  allgemeine
Interessen  geschädigt  werden  oder  welche  zu
einer  Uebervorteilung  des  Publikums  führen,
läßt  sich  nur  mit  sehr  extensiver  Interpretation ­
  auf  die  russischen  Anleihen  anwenden.
Es  bliebe  im  Fall  der  Couponsteuer  nur  ein
Mittel:  Die  Zulassungsstellen  von
Berlin,  Paris,  London,  Brüssel,
A  m  st  e  r  d  a  m  müßten  sich  zu  einheitlichem
Vorgehen  verständigen  und  der  russischen ­
  Regierung  gemeinsam  die  Streichung
der  betroffenen  Werte  androhen  —  wir  verkennen ­
  dabei  freilich  nicht  die  Schwierigkeiten ­
  einer  derartigen  Vereinbarung,  namentlich, ­
  da  bei  der  Pariser  Börse  der  Staat
ein  Wort  mitzusprechen  hat.
Aber  nur  aus  diese  Weise  wird
sich  ein  Arrangemettt  erzwingen
lassen;  denn  weder  der  Londoner  noch  der
holländische  Markt  sind  für  Rußland  von
entscheidender  Bedeutung,  und  wenn  Paris,
Berlin  und  Brüssel  indifferent  bleiben,  dann
kann  die  russische  Regierung  handeln  wie  sie
will;  am  wenigsten  wird  sie  sich  darum  Sorge
machen,  daß  bei  späteren  Anleihen  ihr  Kredit
geschwächt  sein  könnte,  klagt  doch  schon  Hume
über  die  Vergeßlichkeit  des  Volks  dieser  Welt,
das  Karl  II.  schon  zwei  Jahre  nach  seinem
Bankerott  zum  gleichen  Zinsfuß  wie  früher

DieSelbsthilfe
des  Auslands

Die  Erzwingung ­
  eines
Arrangement
            
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