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,Die Herrschaft des Wortes“,
unendlich mehr, als die verwickeltste Paragraphierung, nach Satzung und
Herkommen, zu erfassen vermöchte; er ist gleichsam juristisch in
kommensurabel. Auf der anderen Seite erscheint das Sprüchlein von
„Amt“ und „Verstand“ nur in einem recht minderen Sinne begründet. Es
beruht in der „Organisation“ des Denkens schöpferischer Begriffe, wenn sich
auch die höchstverwickelten nicht um gar zu vieles schwerer denken lassen,
als es etwa dort Anstrengungen kostet, wo die Interessen von „Schulzens“
zu wahren sind. Das geht Hand in Hand mit der Erleichterung des Ver-
flechtens; es ist „organisch“ Alles so klüglich vorgerüstet, daß es stets wieder
auf ein Exempel des Mutterwitzes hinausläuft. Das Aufsteigen ist freilich
nicht leicht, aber daß man dann im Sattel des frommen „Amtsschimmels“ sitzt,
der schon selber Bescheid weiß, trifft ein bißchen allerorten zu. Wo nur
der Mutterwitz und die Tatkraft da sind, lassen sich die „Portefeuilles“ am
ehesten wechseln; denn bei ihnen kulminiert die „organische“ Zurüstung.
Das Denken in „höheren Wirklichkeiten“ ist also nicht als etwas wirklich
Höheres zu denken. Umgekehrt aber kann jener alte Schwede mit seiner
Indiskretion unmöglich recht haben; sofern er nämlich das normale Ver
hältnis meint, bei dem die Staatsschifflein doch nicht jeden Augenblick
Schiffbruch leiden. Das müßte aber dort erfolgen, wo das „staatsmännische“
Denken, laut jener Eintaxierung, den schöpferischen Begriffen ebensowenig
als anderen gewachsen wäre. Es kann also schlimmsten Falles nur Dies vor
liegen, daß der Staatsmann des Amtes bloß der Strohmann der Tat ist!
Tat, und mit ihr schöpferischer Begriff, die können nicht fehlen. Unter
schrieben heißt noch nicht regiert; es bleibt dann noch in der Schwebe, von
woher regiert wird. Dies aber ist Handeln, das vom schöpferischen
Begriffe getragen wird. Irgend jemand muß ihn denken; ob er sich
im j,Subalternen“, oder im „Externen“ verbirgt. Auch darin zeichnet sich
das grüne Leben vor der grauen Theorie aus, daß bei ihm die Regierung
niemals dem Worte abgetreten werden kann. Das „Deutsche Reich“ besteht
nur durch ein Denken seiner fort; aber es wird nicht durch seinen Namen
zusammengehalten, und ist ebensowenig an eine richtige Definition desselben
gebunden. Schöpferische Begriffe lassen sich überhaupt nicht in einer De
finition einfangen. Empirisch ergeben sie sich aus der Fühlung mit dem
Handeln; theoretisch aber kommt man ihnen nur durch die schildernde Auf
lösung ihres Geschöpfes bei. Für ein Denken, das in der Anwendung auf
das Handeln zu einem wortseligen wird, bleiben sie unerfaßlich. Schon des
halb muß der Staatsmann den Juristen ausziehen, sonst spielt er den Stroh
mann, der zwar überall sehr gut weiß, wie er es tun soll, aber nirgends zu
überblicken vermag, was er eigentlich tut.
An der Tatsache, daß auch bei den Zuständlichen Gebilden der Begriff
vor dem Begriffenen da sein, und hier auch bleiben muß, darf uns noch