Full text : Wirtschaft als Leben

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,Die  Herrschaft  des  Wortes“,

unendlich  mehr,  als  die  verwickeltste  Paragraphierung,  nach  Satzung  und
Herkommen,  zu  erfassen  vermöchte;  er  ist  gleichsam  juristisch  inkommensurabel. ­
  Auf  der  anderen  Seite  erscheint  das  Sprüchlein  von
„Amt“  und  „Verstand“  nur  in  einem  recht  minderen  Sinne  begründet.  Es
beruht  in  der  „Organisation“  des  Denkens  schöpferischer  Begriffe,  wenn  sich
auch  die  höchstverwickelten  nicht  um  gar  zu  vieles  schwerer  denken  lassen,
als  es  etwa  dort  Anstrengungen  kostet,  wo  die  Interessen  von  „Schulzens“
zu  wahren  sind.  Das  geht  Hand  in  Hand  mit  der  Erleichterung  des  Verflechtens;
  es  ist  „organisch“  Alles  so  klüglich  vorgerüstet,  daß  es  stets  wieder
auf  ein  Exempel  des  Mutterwitzes  hinausläuft.  Das  Aufsteigen  ist  freilich
nicht  leicht,  aber  daß  man  dann  im  Sattel  des  frommen  „Amtsschimmels“  sitzt,
der  schon  selber  Bescheid  weiß,  trifft  ein  bißchen  allerorten  zu.  Wo  nur
der  Mutterwitz  und  die  Tatkraft  da  sind,  lassen  sich  die  „Portefeuilles“  am
ehesten  wechseln;  denn  bei  ihnen  kulminiert  die  „organische“  Zurüstung.
Das  Denken  in  „höheren  Wirklichkeiten“  ist  also  nicht  als  etwas  wirklich
Höheres  zu  denken.  Umgekehrt  aber  kann  jener  alte  Schwede  mit  seiner
Indiskretion  unmöglich  recht  haben;  sofern  er  nämlich  das  normale  Verhältnis ­
  meint,  bei  dem  die  Staatsschifflein  doch  nicht  jeden  Augenblick
Schiffbruch  leiden.  Das  müßte  aber  dort  erfolgen,  wo  das  „staatsmännische“
Denken,  laut  jener  Eintaxierung,  den  schöpferischen  Begriffen  ebensowenig
als  anderen  gewachsen  wäre.  Es  kann  also  schlimmsten  Falles  nur  Dies  vorliegen, ­
  daß  der  Staatsmann  des  Amtes  bloß  der  Strohmann  der  Tat  ist!
Tat,  und  mit  ihr  schöpferischer  Begriff,  die  können  nicht  fehlen.  Unterschrieben ­
  heißt  noch  nicht  regiert;  es  bleibt  dann  noch  in  der  Schwebe,  von
woher  regiert  wird.  Dies  aber  ist  Handeln,  das  vom  schöpferischen
Begriffe  getragen  wird.  Irgend  jemand  muß  ihn  denken;  ob  er  sich
im  j,Subalternen“,  oder  im  „Externen“  verbirgt.  Auch  darin  zeichnet  sich
das  grüne  Leben  vor  der  grauen  Theorie  aus,  daß  bei  ihm  die  Regierung
niemals  dem  Worte  abgetreten  werden  kann.  Das  „Deutsche  Reich“  besteht
nur  durch  ein  Denken  seiner  fort;  aber  es  wird  nicht  durch  seinen  Namen
zusammengehalten,  und  ist  ebensowenig  an  eine  richtige  Definition  desselben
gebunden.  Schöpferische  Begriffe  lassen  sich  überhaupt  nicht  in  einer  Definition ­
  einfangen.  Empirisch  ergeben  sie  sich  aus  der  Fühlung  mit  dem
Handeln;  theoretisch  aber  kommt  man  ihnen  nur  durch  die  schildernde  Auflösung ­
  ihres  Geschöpfes  bei.  Für  ein  Denken,  das  in  der  Anwendung  auf
das  Handeln  zu  einem  wortseligen  wird,  bleiben  sie  unerfaßlich.  Schon  deshalb ­
  muß  der  Staatsmann  den  Juristen  ausziehen,  sonst  spielt  er  den  Strohmann, ­
  der  zwar  überall  sehr  gut  weiß,  wie  er  es  tun  soll,  aber  nirgends  zu
überblicken  vermag,  was  er  eigentlich  tut.
An  der  Tatsache,  daß  auch  bei  den  Zuständlichen  Gebilden  der  Begriff
vor  dem  Begriffenen  da  sein,  und  hier  auch  bleiben  muß,  darf  uns  noch
            
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