Ausblicke, XIV.
321
nicht alle Forschung, die im Geiste der schildernden Wissenschaft
möglich wird, schon durch ihren gesunden Instinkt vor unnötigen
Gewalttaten am Erlebten bewahrt bliebe.
Es klingt erfreulicherweise nach einer Binsenwahrheit, zu sagen,
daß man das „Wirtschaftliche“ nicht erledigen kann, ohne das „Gesell
schaftliche“ mit in Rücksicht zu ziehen, und umgekehrt. Immerhin
ist da ein richtiger Gedanke in einer Form ausgesprochen, die jener
Scheidung zu viel Ehre antut. Dem Worte ist zwar in seiner Sache
abgesagt; was hat es noch viel Sinn, „Gebiete“ ernstlich getrennt zu
halten, die sich in ernster Forschungsarbeit doch nicht getrennt er
ledigen lassen 1 Man sieht übrigens, daß mir hier die Ausflüge in der
Richtung „Kunstgeschichte“ usw. als Rückendeckung frommen; dort
war zu sehen, wie scheinbar ähnliche Dinge doch im Wesen anders
hegen können; wie also Schlüsselwort und Schlüsselwort sehr zweierlei
sein kann, obgleich sie alle zusammen einwörtlich anklingen, „Kunst ,
„Recht“ nicht anders als „Wirtschaft“ und „Gesellschaft“. Was nun
jene Absage an unsere Scheidung anlangt, so ist sie immer noch in
einer Form ausgesprochen, die gleichsam die Hypnose des Wortes
verrät. Selbst jene milde Form, die nur eine „gesellschaftliche“ und
eine „wirtschaftliche Seite“ des Erlebten retten will, wird dem gewalt
tätigen Worte noch ebenso gerecht wie der vergewaltigten Sache.
Nicht etwa, daß die „wirtschaftlichen“ und die „gesellschaftlichen“
Zusammenhänge viel zu dicht miteinander verflochten wären, um bald
die einen vor den anderen, dann wieder diese vor jenen hervortreten
zu lassen: Das Handeln wird einfach in ungespaltenen Zu
sammenhängen erlebt, und es besagt schon eine Willkür unseres
Denkens, von den notbedungenen die machtbedingenden, und beide
von den strebigen Zusammenhängen zu trennen. Daran habe ich
früher schon gestreift; hier sei mir erlaubt, meiner engeren Sache
beizuspringen.
Nicht ihr roher Durchgriff kommt hier ins schiefe Licht; sondern
der Umstand, daß selbst die schärfste Erledigung ihres Problems zu
einem willkürlichen Eingriff ins Erlebte führt. Aber man lasse eben
den berechtigten Anlaß dazu gelten. Es erheischt da eine Vorarbeit,
u m lebendigen Zusammenhang besser, gültiger, mit geläutertem Blick
zu erschließen. Will man dem zusammenhängend Erlebten nachgehen,
Zusammenhänge also erschließen, die von ihrer Seite her so uferlos
viftl«.
• . e> - '-lok-uncucn f **** ou utcuus
e geartet und dabei von so äußerster Verflechtung sind, dann muß
unser
senken in harmloser Bewegung gewachsen ist, ist es nicht mehr in
rück- oder vorschauender Wendung gegen sich selber gewachsen; oder
21