Full text: Wirtschaft als Leben

Abschnitt III. 
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in den Endzustand überführen läßt. Weil nun dieser Reihe die Vor 
gänge des Ebnens, Einritzens, Eintreibens und Abspaltens entsprechen, 
sowohl ihrer einzelnen Natur als auch ihrer Reihenfolge nach, er 
scheinen uns diese Vorgänge, kraft jener vernünf 
tigen Erwägung, zu einem einzigen, fortlaufenden 
Geschehen verflochten; zu einer Handlung, die in der 
Schaffung von Säulen ihren Zweck und Erfolg sieht. 
Für den inneren Zusammenhang in dem so verflochtenen Ge 
schehen steht jene vernünftige Erwägung ein, die uns ohne weiteres 
geläufig ist, weil wir, als die Erkennenden, zugleich Denkende und 
Handelnde sind. Hinter dieser vernünftigen Erwägung aber steht, als 
ihr letzter Sinn, das logische Denkgesetz in seinen verschiedenen 
Spielarten. Alles, was mit dieser vernünftigen Erwägung 
vorgeht, läßt sich in letzter Linie auf das Walten der 
logischen Denkgesetze reduzieren. Während also die Meta 
historie ein Geschehen interpoliert, das uns vom Boden der Natur 
gesetze aus als eine Abfolge von Erscheinungen erfaßbar ist, er 
schließt die Historie ein Geschehen, das wir vom 
Boden der logischen Denkgesetze aus erfassen, als 
ein Geflecht vernünftigen Tuns. 
Diesen Gegensatz könnte man nur zu leicht mißverstehen. Gewiß, 
logisch denken, das muß auch der Metahistoriker beim Vollzüge 
des Forschens. Darin unterscheidet sich die Metahistorie von der 
Historie natürlich nicht. Wohl aber gilt es nur von dem Geschehen, 
dem sich die Historie zuwendet, daß hier die Logik 
gleichsam im Geschehen selber steckt, daß sie zu dessen 
Substanz gehört, für seine eigenartige Struktur den Ausschlag gibt. 
Der naheliegenden Meinung, als ob hier „teleologische Erklärung“ ein- 
griffe, darf man nicht die bessere Einsicht opfern. Es besagt nicht 
eine besondere Art Erklärung jener Vorgänge, wenn sich die 
letzteren unserer Erkenntnis als verflochten darstellen: in ihrer Ver 
flechtung erscheinen sie als eine andere Art Ge 
schehen! Die Verflechtung selber erscheint als die eigenartige 
Struktur dieses Geschehens. 
Nehmen wir also an, daß in einem anderen Falle die Verhältnisse 
nicht so klar lägen wie in unserem Beispiele; daß es fraglich wäre, 
ob sich Vorgänge, die man einzeln aus den Tatsachen herausliest, in 
jenem Sinne verflechten lassen; dann besagt dies nicht etwa, daß nun 
die „teleologische Erklärung“ jener Vorgänge „hypothetisch“ bleiben 
muß. Es bleibt dann einfach in der Schwebe, ob man aus jenen Tat-
	        
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