Abschnitt III.
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in den Endzustand überführen läßt. Weil nun dieser Reihe die Vorgänge
des Ebnens, Einritzens, Eintreibens und Abspaltens entsprechen,
sowohl ihrer einzelnen Natur als auch ihrer Reihenfolge nach, erscheinen
uns diese Vorgänge, kraft jener vernünftigen
Erwägung, zu einem einzigen, fortlaufenden
Geschehen verflochten; zu einer Handlung, die in der
Schaffung von Säulen ihren Zweck und Erfolg sieht.
Für den inneren Zusammenhang in dem so verflochtenen Geschehen
steht jene vernünftige Erwägung ein, die uns ohne weiteres
geläufig ist, weil wir, als die Erkennenden, zugleich Denkende und
Handelnde sind. Hinter dieser vernünftigen Erwägung aber steht, als
ihr letzter Sinn, das logische Denkgesetz in seinen verschiedenen
Spielarten. Alles, was mit dieser vernünftigen Erwägung
vorgeht, läßt sich in letzter Linie auf das Walten der
logischen Denkgesetze reduzieren. Während also die Metahistorie
ein Geschehen interpoliert, das uns vom Boden der Naturgesetze
aus als eine Abfolge von Erscheinungen erfaßbar ist, erschließt
die Historie ein Geschehen, das wir vom
Boden der logischen Denkgesetze aus erfassen, als
ein Geflecht vernünftigen Tuns.
Diesen Gegensatz könnte man nur zu leicht mißverstehen. Gewiß,
logisch denken, das muß auch der Metahistoriker beim Vollzüge
des Forschens. Darin unterscheidet sich die Metahistorie von der
Historie natürlich nicht. Wohl aber gilt es nur von dem Geschehen,
dem sich die Historie zuwendet, daß hier die Logik
gleichsam im Geschehen selber steckt, daß sie zu dessen
Substanz gehört, für seine eigenartige Struktur den Ausschlag gibt.
Der naheliegenden Meinung, als ob hier „teleologische Erklärung“ eingriffe,
darf man nicht die bessere Einsicht opfern. Es besagt nicht
eine besondere Art Erklärung jener Vorgänge, wenn sich die
letzteren unserer Erkenntnis als verflochten darstellen: in ihrer Verflechtung
erscheinen sie als eine andere Art Geschehen!
Die Verflechtung selber erscheint als die eigenartige
Struktur dieses Geschehens.
Nehmen wir also an, daß in einem anderen Falle die Verhältnisse
nicht so klar lägen wie in unserem Beispiele; daß es fraglich wäre,
ob sich Vorgänge, die man einzeln aus den Tatsachen herausliest, in
jenem Sinne verflechten lassen; dann besagt dies nicht etwa, daß nun
die „teleologische Erklärung“ jener Vorgänge „hypothetisch“ bleiben
muß. Es bleibt dann einfach in der Schwebe, ob man aus jenen Tat-