Full text: Wirtschaft als Leben

Abschnitt IV. 
365 
dingungen ihres Vollzuges zu erklären, will man erkennen, wie sich 
dieses, als „res gestae“ erschlossene Geschehen in jenen Einen und 
großen Zusammenhang des Erlebten einspinnt, den die 
Historie aufzudecken sucht. 
Jener erste Teil der Interpretation aber, der dem ausübenden 
Historiker so gut wie unbewußt bleibt, hat nicht den Sinn einer 
Erklärung; hier gipfelt die Erkenntnis vielmehr darin, daß ein Ge 
schehen jener besonderen Art, ein Handeln nämlich, erschlossen 
wird. Es ist kein müßiger Streit um Worte, wenn ich dies so nach 
drücklich betone. Die ganze Einsicht in den materiellen Gegensatz 
zwischen der historischen und metahistorischen Erkenntnis steht da 
auf dem Spiele. Man muß sich klar bleiben, daß die historische 
Erkenntnis mit der Erschließung eines Geschehens 
einsetzt, das für die metahistorische Erkenntnis gar 
nicht greifbar istl 
Die letztere ist eben durch und durch eine naturwissen 
schaftliche Erkenntnis; sie vermag stets nur vom Boden der Natur 
gesetze aus ein Geschehen zu erfassen, als eine Abfolge von Er 
scheinungen. Von einer „Römerarbeit“ z. B. darf die metahistorische 
Erkenntnis, will sie sich selber treu bleiben, im grundwesentlichsten 
Sinne nichts wissen; diesem Begriffe unterliegen Kategorien, die der 
Metahistorie völlig fremd und ungreifbar sind. Wo der Historiker 
das Geschehen der Römerarbeit erschließt, darf der Metahistoriker aus 
den Formen des Gesteins nur etwas ablesen, das er etwa einem Biber 
bau oder einem Korallenriff an die Seite stellt. Er bringt eben diese 
Formen in kausale Beziehung mit den Äußerungen eines interpolierten 
Lebewesens, schlecht und recht wie die anderen; höchstens daß bei 
diesem Lebewesen, bei der Spezies „Mensch“, der Modus der Auslösung 
von Bewegungen durch Reize ein verwickelterer ist als bei anderen. 
IV. 
Unsere landläufigen Anschauungen sehen den Abstand zwischen 
historischer und metahistorischer Erkenntnis in einem ganz anderen 
Lichte. Man denkt sich das Feststellen von Tatsachen da und dort 
als einen wesensgleichen Vorgang, und erst bei der „Erklärung“ 
des tatsächlich Festgestellten würde ein prinzipieller Unterschied Platz 
greifen. Alle historische Erkenntnis würde dann zu einer Erklärung 
des Geschehens übergehen, die man zum Unterschied von der „Kausal 
erklärung“ als die „teleologische“ oder „Finalerklärung“ bezeichnet,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.