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,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“,
erst der Einsicht in den richtigen Gegensatz, in jenen zwischen!
phänomenologischer und noetischer Kausalität I
An dritter Stelle wird der Einfluß zu untersuchen sein, den die
spezifische Denkweise geradeaus auf die Begriffsbildung nimmG
Durch die Welt der sozialen und historischen Begriffe geht schon
darum ein streng einheitlicher Zug, weil ihnen allen am letzten Ende
die noetischen Kategorien unterliegen: Subjekt, Objekt, Akt
und Erleidung. Diese Kategorien sind nicht als Begriffe von höchster
Allgemeinheit zu verstehen, sondern besagen gleichsam die Begriffs -
möglichkeiten, die Typen der primären Formung des Anschau
lichen. Auch schließen an diese Kategorien nicht gleich die Begriffe
an, nach denen wir die Wirklichkeit auffassen, sobald wir Tatsachen
feststellen. Es vermitteln dazwischen erst noch sekundäre Kategorien,
Typen der weiteren Formung des Anschaulichen. Dazu gehören ins
besondere jene Kategorien des multipolaren Geschehens,
die recht eigentlich die gemeinsame Grundlage der Begriffswelt beider
Disziplinen sind. Es ist diesen Disziplinen eigen, daß sie das in den
noetischen Kategorien Denkbare, das „Dritte Geschehen“, in aller
Regel so erfassen, daß es gleichzeitig auf eine Mehrheit von Subjekten
bezogen erscheint. Insbesondere die Feststellung der Tatsachen geht
regelmäßig diesen Weg, so daß die sozialen und historischen Tat
bestände ausnahmslos das multipolare Geschehen betreffen; und
erst die kausale Verknüpfung der Tatsachen führt dazu, das
„Dritte Geschehen“ zu erfassen, ohne daß man es gleichzeitig auf
eine Mehrheit von Subjekten bezieht 1 Der roh empirische Ausdruck
hierfür ist die landläufige Unterscheidung zwischen den „res gestae“
und den „inneren Seelenvorgängen“.
In diesen drei Richtungen muß uns das einheitliche Vorgehen der
beiden Disziplinen klar geworden sein, dann erst läßt sich der Schnitt
zwischen Sozialwissenschaft und Geschichte in voller Schärfe
ziehen. Der Gedankengang dieser Scheidung soll nun bloß skizziert
werden. Nach jener wichtigen Vorarbeit handelt es sich nunmehr um
die eigentliche Lösung unseres Problems.
Vom erkenntnistheoretischen Standpunkte aus — das lehrt die
Vorarbeit — fehlt es an jedem Gegensatz zwischen den beiden
Disziplinen. Sie behandeln den gleichen Stoff und in der gleichen
Weise. Mit anderen Worten, sie zeigen das nämliche Verhalten zur
Wirklichkeit im erkenntnistheoretischen Sinne, zum anschaulichen Er
lebnis. Dies hat zur Folge, daß beide es mit ein und derselben
Wirklichkeit im empirischen Sinne zu tun haben; man kann
also mit vollem Rechte von einer „gesellschaftlich-geschichtlichen Wirk-