Full text: Wirtschaft als Leben

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,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“, 
erst der Einsicht in den richtigen Gegensatz, in jenen zwischen! 
phänomenologischer und noetischer Kausalität I 
An dritter Stelle wird der Einfluß zu untersuchen sein, den die 
spezifische Denkweise geradeaus auf die Begriffsbildung nimmG 
Durch die Welt der sozialen und historischen Begriffe geht schon 
darum ein streng einheitlicher Zug, weil ihnen allen am letzten Ende 
die noetischen Kategorien unterliegen: Subjekt, Objekt, Akt 
und Erleidung. Diese Kategorien sind nicht als Begriffe von höchster 
Allgemeinheit zu verstehen, sondern besagen gleichsam die Begriffs - 
möglichkeiten, die Typen der primären Formung des Anschau 
lichen. Auch schließen an diese Kategorien nicht gleich die Begriffe 
an, nach denen wir die Wirklichkeit auffassen, sobald wir Tatsachen 
feststellen. Es vermitteln dazwischen erst noch sekundäre Kategorien, 
Typen der weiteren Formung des Anschaulichen. Dazu gehören ins 
besondere jene Kategorien des multipolaren Geschehens, 
die recht eigentlich die gemeinsame Grundlage der Begriffswelt beider 
Disziplinen sind. Es ist diesen Disziplinen eigen, daß sie das in den 
noetischen Kategorien Denkbare, das „Dritte Geschehen“, in aller 
Regel so erfassen, daß es gleichzeitig auf eine Mehrheit von Subjekten 
bezogen erscheint. Insbesondere die Feststellung der Tatsachen geht 
regelmäßig diesen Weg, so daß die sozialen und historischen Tat 
bestände ausnahmslos das multipolare Geschehen betreffen; und 
erst die kausale Verknüpfung der Tatsachen führt dazu, das 
„Dritte Geschehen“ zu erfassen, ohne daß man es gleichzeitig auf 
eine Mehrheit von Subjekten bezieht 1 Der roh empirische Ausdruck 
hierfür ist die landläufige Unterscheidung zwischen den „res gestae“ 
und den „inneren Seelenvorgängen“. 
In diesen drei Richtungen muß uns das einheitliche Vorgehen der 
beiden Disziplinen klar geworden sein, dann erst läßt sich der Schnitt 
zwischen Sozialwissenschaft und Geschichte in voller Schärfe 
ziehen. Der Gedankengang dieser Scheidung soll nun bloß skizziert 
werden. Nach jener wichtigen Vorarbeit handelt es sich nunmehr um 
die eigentliche Lösung unseres Problems. 
Vom erkenntnistheoretischen Standpunkte aus — das lehrt die 
Vorarbeit — fehlt es an jedem Gegensatz zwischen den beiden 
Disziplinen. Sie behandeln den gleichen Stoff und in der gleichen 
Weise. Mit anderen Worten, sie zeigen das nämliche Verhalten zur 
Wirklichkeit im erkenntnistheoretischen Sinne, zum anschaulichen Er 
lebnis. Dies hat zur Folge, daß beide es mit ein und derselben 
Wirklichkeit im empirischen Sinne zu tun haben; man kann 
also mit vollem Rechte von einer „gesellschaftlich-geschichtlichen Wirk-
	        
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