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,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“,
Woran hängt dies nun, was macht in diesem Falle die Sozialwissenschaft
zu einer Wissenschaft für sich, die man in ihren Teilleistungen
wiedererkennt, wenn dies nicht die Methoden der Forschung
tun? Darauf würde die landläufige Antwort lauten: ihr besonderer
„Gegenstand“ tut es. Die Sozialwissenschaft korrespondiert mit der
„Gesellschaft“, die Historie mit der „Geschichte“. In dieser Antwort
steckt nun eine halbe Wahrheit. „Geschichte“ und „Gesellschaft“ sind
hier offenkundig als große Gesamtheiten gemeint, die sich unserem
überschauenden Denken darstellen; es handelt sich also um weitumfassende
Einheiten des Empirischen, die in unserer Vorstellung leben,
sagen wir, es handelt sich um ideale Totalitäten. Und soviel ist
wahr, soll sich eine besondere Wissenschaft herausgestalten, im Sinne
einer richtigen Einheit unserer Erkenntnis, so genügt es nicht, daß
man besondere Methoden befolgt oder daß man einen „empirischen
Bestand“ von besonderer Natur unter die Hand bekommt: Es muß
sich vorher schon dieser „empirische Bestand“ als Einheit
denken lassen, er muß zu einer idealen Totalität zusammenfaßbar sein.
Aber bloß eine halbe Wahrheit steckt in jener landläufigen Ansicht,
wonach allein schon ihr „Gegenstand“ oder auch ihr „Gebiet“
die Einzelwissenschaft begründe; denn es besagt diese Korrespondenz
mit einer großen Gesamtheit des Empirischen bloß die eine der Voraussetzungen,
unter welchen es zur Abscheidung einer Einzelwissenschaft
kommt. So einfach sondern sich die Wissenschaften nicht voneinander,
daß mit der hier diese, mit jener wieder eine andere Totalität korrespondiert!
Zu dieser charakteristischen Beziehung auf eine Totalität
des Empirischen tritt notwendig noch ein Zweites: charakteristische
Prinzipien des einheitlichen Aufbaues, woraufhin erst eine
richtige Einheit der Erkenntnis heraussieht, eine Wissenschaft
für sich. Scheiden sich also die Wissenschaften voneinander und erlangen
sie den Charakter von etwas für sich Besonderem, so geschieht
es nicht im Hinblick auf ihre Methoden, noch im Hinblick auf ihren
„Gegenstand“, ihr „Gebiet“ u. dgl. Mit der Bezugnahme auf eine bestimmte
Totalität des Empirischen hebt die Besonderung einer Wissenschaft
erst an, den Ausschlag aber geben hierfür ihre Kompositionsprinzipien;
sie sind das wahrhafte Kriterium für die Unterscheidung
der Einzelwissenschaften! Und tatsächlich handelt es sich dabei um
das Verhalten zur empirischen Wirklichkeit. Denn mit diesen
Kompositionsprinzipien regelt sich das Verhältnis des Erkennens zur
betreffenden Totalität des Empirischen. Auch diese Prinzipien betreffen
das Gebaren „über Tag“, das eben weitaus noch nicht erfaßt
ist, solange man nur die Methoden der Forschung dargelegt hat. Die