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Geschichte und Sozial Wissenschaft. - g -
Methoden der Forschung gehören gar nicht zum Charakter einer Einzelwissenschaft,
aber ihre Kompositionsprinzipien machen ihn aus.
Sozialwissenschaft und Geschichte haben ihren „empirischen Bestand“
gemein: die „geschichtlich-gesellschaftliche Wirklichkeit“, schärfer
gesagt, das in den Kategorien des multipolaren Geschehens
gedachte „Dritte Geschehen“; also das noetisch
Erfahrbare, jedoch so aufgefaßt, daß es stets zugleich auf eine Mehrheit
der Subjekte bezogen erscheint. Es hängt nun alles an der
Frage, wie sich dieser „empirische Bestand“ als ein einheitliches
Ganzes denken läßt? Auf den ersten Blick möchte es wohl
scheinen, daß schon dabei ein Gegensatz herauskäme: die Sozial Wissenschaft
wäre vor die „Gesellschaft“, ihre SchwesterWissenschaft vor die
„Geschichte“ gestellt. Dies widerspräche aber der Einheit dieses
empirischen Bestandes. Wenn es möglich ist, daß sich dieser gemeinsame
empirische Bestand auch in jener doppelten Weise als ideale
Totalität erfassen läßt, so muß dies irgendwie schon eine Folge der
gesuchten Scheidung sein; unmöglich kann es ihr Grund sein! Im
Lichte der erkenntnistheoretischen Betrachtung kehrt sich der landläufig
angenommene Sachverhalt auch hier wieder in der charakteristischen
Weise um: „Geschichte“ und „Gesellschaft“ sind dann nichts,
was „draußen“ läge, sei es als „Gebiet“, „Gegenstand“ u. dgl., und
das nun erst in unser Erkennen übernommen würde, an der
Hand gewisser Disziplinen; was uns „draußen“ scheint, ist in Wahrheit
erst „hinausversetzt“ kraft der spezifischen Art unseres
Denkens.
Der gemeinsame empirische Bestand der beiden Disziplinen duldet
an sich gewiß nur eine einzige Vorstellung seiner Totalität. Hier läßt
es sich nicht näher ausführen, aber tatsächlich ist diese Vorstellung
des Zusammenhängens zur Einheit schon in der Natur des Zusammenhängenden
angelegt; sie ist in der erkenntnistheoretischen Eigenart
des noetisch Erfahrbaren begründet, weil hier eben ununterbrochen
auf den anschaulichen Zusammenhang des Erlebten reflektiert wird.
Wer über jene empirische Wirklichkeit, deren einheitliche Konstitution
die Vorarbeit aufdeckt, erfahrungswissenschaftlich denken will, sieht sich
dem Allzusammenhang des multipolaren Geschehens
gegenüber, wie er über Zeit, Raum und Subjekte hinweg geflochten
ist. Anders läßt sich die zu empirischer Wirklichkeit ausgestaltete
„Welt der Erlebungen“ nicht in Einheit denken, als in Gestalt dieser
„Welt des Handelns“. Die letztere faßt alles in sich, was der
Historiker sowohl wie auch der Sozialforscher als „wirklich“ vor sich
erblickt, was also beiden für „tatsächlich“ gilt. Diese „Welt des