Nationalökonomische Erläuterung, VIII.
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ergeht in beiden Fällen in der entscheidenden Beziehung auf eine letzte
Zielsetzung, und die entzieht sich wohl in aller Regel der ganz klaren
Hervorstellung. Sie liegt zuletzt irgendwie immer in der persönlichen
Gesinnung vor Anker, gemäß Seelenstimmung, Interessenlage, Jugend
eindrücken, Eingebundenheit in Tradition, weiß Gott was allem noch.
Aber dieser Zielsetzung, die alles Urteilen letzten Endes beherrscht,
ist jedermann in irgendeinem Grade ausgeliefert. Sie kommt in diesem
Ausmaß für ihn einer starren inneren Einstellung gleich, die sich in
seinen Urteilen ebenso sicher auswirkt, wie er nicht heraus kann aus
seiner Haut. Auch dies begründet eine innere Verlorenheit an einen
Zwang im Denken, hier beim Urteilen; mithin besagt es abermals
Unfreiheit im Denken! Denn ergeht ein Urteil über eine Sache, deren
Zweckrichtigkeit man im Munde führt, letzten Endes gleich auch hin
sichtlich ihrer Gesinnungsrichtigkeit, um es so zu nennen, so verstößt
dies offenkundig gegen die Würde einer Erfahrungswissenschaft. In
ihrem Bereich ist einfach ein Urteil nicht zulässig, das sich selbst im
günstigsten Falle nicht durchzusetzen vermag bis zur allgemeinen An
erkennung, dem also der grundsätzliche Anspruch auf Allgemeingültig
keit versagt bleibt. Bei Urteilen aber, die in jenem Sinne über die
Schnur hauen, schließt sich ihre allgemeine Anerkennung grundsätz
lich aus. Es gelänge wohl, bis zu irgendeinem Punkte eine streng
sachliche Diskussion zwischen den verschiedenen Urteilenden vor
zutreiben; solange es sich nämlich ausgesprochen um Zweckrichtigkeit
handelt und solange man die Zwecke, auf die sich das Urteil bezieht,
als Mittel auffassen kann gegenüber nächstgemeinsamen Fernzwecken —
Ausdrücke aus der „Herrschaft des Wortes“ — und solange diese Fern
zwecke selber noch klar hervorstellbar bleiben. Darüber hinaus aber,
in Sachen der Stellungnahme zu diesen Fernzwecken selber, ist es mit
der weiteren Auseinandersetzung an der Hand von Gründen zu Ende.
Von da ab redet man aneinander vorbei, weil jeder in der eigenen
Befangenheit stecken bleibt, hilflos, aber unangreifbar zugleich. Der
eine bejaht, was der andere verneint, und umgekehrt. Im besten Falle,
um mit Max Weber zu reden, brächte es die weitere Auseinander
setzung in einem solchen Falle nur mehr ans Licht, worin sich die
beiden Parteien überhaupt in ihrer letzten Zielsetzung scheiden, in
ihren „Idealen“, und darin, was ihnen als „letzte Werte“ gilt. Ideale,
Werte — an sich wäre dies etwas höchst Persönliches. Allein, jegliche
innere Fühlung in dieser Hinsicht, von Mensch zu Mensch, je inniger
sie vorwaltet, im Sinne eines Teiles der Ideale, in Gestalt eines gleich
gerichteten letzten Wollens, dies alles stiftet bekanntlich in um so
tieferem Sinne Gemeinschaft; und so ist auch jene innere Stellung-
v. Gottl-Ottlilienfe 1 d, Wirtschaft als Leben. 4®