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,Der Wertgedanke“,
theorien“ geliefert werden, nur lauter Umschreibungen jenes
ohnehin Bekannten erblickt, das als solches, wenn es nur irgend an
geht, besser unumschrieben bliebe 1 Das ist eine Seltsamkeit, die
sich wieder nur aus dem stillen, also unkontrollierten, ich möchte sagen
logisch unverantwortlichen Walten des Wertgedankens begreifen läßt.
Dagegen läßt sich der Fall B erkennen, wenn z. B. Schäffle für
seine Antwort auf die erwähnte Frage — für seine „Wertauffassung“,
wie er sich ausdrückt — ausdrücklich die Priorität in Anspruch nimmt,
gleichsam also ein Finderrecht (Gesellsch. Syst., III. Auf!., 2. Bd., S. 162).
Nicht minder auch aus den oben (S. 60f.) zitierten Aussagen v. Wiesers.
Oder wenn v. Komorzynski, und gerade da eben von Dietzel
widersprochen, ein „unentschleiertes Rätsel des Wertes“ vorhanden sieht
(siehe oben S. 29).
Diese Scheidung im Sinn der Frage „Was ist der Wert?“ darf in
mehrfacher Hinsicht nicht verkannt werden. So wäre es falsch, diese
Scheidung darin zu erblicken, daß es sich im Falle A um die Analyse
eines jedermann als „Wert“ geläufigen Begriffes handle, im Falle B
jedoch um die Synthese eines „Wert“ erst zu nennenden Be
griffes handle. Denn es gehen auch „Werttheorien“, die offenkundig
dem Falle B entsprechen, bei der Antwort auf jene Frage analytisch
vor. Nur sehen sie sich dann nicht einer Analyse gegenüber, die sich
— wie im Falle A — sozusagen von selbst ergäbe, sondern einer, auf
die man nicht gleich zu kommen braucht, und von seiten der übrigen
„Werttheoriker“ auch nicht gekommen war. Aus diesem Gesichtspunkte
sagt z. B. v. Böhm-Bawerk (Grundzüge d. Th. d. w. Güterw. Conrads
Jahrbücher 1896, S. 11): „Unsere Wissenschaft hat den Schatz, den die
Sprache ihr im selbständigen, von der Nützlichkeit unterschiedenen
Wertbegriff bereit hielt, erst spät, sehr spät gehoben.“ Und Gleiches
liegt auch in einem Ausspruche von Sax (Grundlegung, 251), wenn
er von dem unter „Wert“ zu Erledigenden mit den Worten spricht:
. . eine Sensation, welche man eben schwer beschreiben kann und
deren Eigenart der Umstand beweist, daß seit jeher ein urwüchsiger
Sprachname für dieselbe vorhanden ist. Dieses konkrete Interesse . . .
ist der Wert.“
So läge auch die irrige Meinung recht nahe, daß jene Scheidung
nach den Fällen A und B einfach dahinausliefe, jene „Werttheorien“, die
— wie man sich nach herkömmlicher Weise ausdrückt — „nur den
Tauschwert behandeln“, von den übrigen zu sondern, die sich dieser
„Einseitigkeit“ eben nicht schuldig machen.
Dieses qui pro quo würde schon in der Sache nicht stimmen.
Denn man wirft auch „Werttheorien“, welche dem Falle B einzureihen