Full text: Wirtschaft als Leben

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,Der Wertgedanke“, 
theorien“ geliefert werden, nur lauter Umschreibungen jenes 
ohnehin Bekannten erblickt, das als solches, wenn es nur irgend an 
geht, besser unumschrieben bliebe 1 Das ist eine Seltsamkeit, die 
sich wieder nur aus dem stillen, also unkontrollierten, ich möchte sagen 
logisch unverantwortlichen Walten des Wertgedankens begreifen läßt. 
Dagegen läßt sich der Fall B erkennen, wenn z. B. Schäffle für 
seine Antwort auf die erwähnte Frage — für seine „Wertauffassung“, 
wie er sich ausdrückt — ausdrücklich die Priorität in Anspruch nimmt, 
gleichsam also ein Finderrecht (Gesellsch. Syst., III. Auf!., 2. Bd., S. 162). 
Nicht minder auch aus den oben (S. 60f.) zitierten Aussagen v. Wiesers. 
Oder wenn v. Komorzynski, und gerade da eben von Dietzel 
widersprochen, ein „unentschleiertes Rätsel des Wertes“ vorhanden sieht 
(siehe oben S. 29). 
Diese Scheidung im Sinn der Frage „Was ist der Wert?“ darf in 
mehrfacher Hinsicht nicht verkannt werden. So wäre es falsch, diese 
Scheidung darin zu erblicken, daß es sich im Falle A um die Analyse 
eines jedermann als „Wert“ geläufigen Begriffes handle, im Falle B 
jedoch um die Synthese eines „Wert“ erst zu nennenden Be 
griffes handle. Denn es gehen auch „Werttheorien“, die offenkundig 
dem Falle B entsprechen, bei der Antwort auf jene Frage analytisch 
vor. Nur sehen sie sich dann nicht einer Analyse gegenüber, die sich 
— wie im Falle A — sozusagen von selbst ergäbe, sondern einer, auf 
die man nicht gleich zu kommen braucht, und von seiten der übrigen 
„Werttheoriker“ auch nicht gekommen war. Aus diesem Gesichtspunkte 
sagt z. B. v. Böhm-Bawerk (Grundzüge d. Th. d. w. Güterw. Conrads 
Jahrbücher 1896, S. 11): „Unsere Wissenschaft hat den Schatz, den die 
Sprache ihr im selbständigen, von der Nützlichkeit unterschiedenen 
Wertbegriff bereit hielt, erst spät, sehr spät gehoben.“ Und Gleiches 
liegt auch in einem Ausspruche von Sax (Grundlegung, 251), wenn 
er von dem unter „Wert“ zu Erledigenden mit den Worten spricht: 
. . eine Sensation, welche man eben schwer beschreiben kann und 
deren Eigenart der Umstand beweist, daß seit jeher ein urwüchsiger 
Sprachname für dieselbe vorhanden ist. Dieses konkrete Interesse . . . 
ist der Wert.“ 
So läge auch die irrige Meinung recht nahe, daß jene Scheidung 
nach den Fällen A und B einfach dahinausliefe, jene „Werttheorien“, die 
— wie man sich nach herkömmlicher Weise ausdrückt — „nur den 
Tauschwert behandeln“, von den übrigen zu sondern, die sich dieser 
„Einseitigkeit“ eben nicht schuldig machen. 
Dieses qui pro quo würde schon in der Sache nicht stimmen. 
Denn man wirft auch „Werttheorien“, welche dem Falle B einzureihen
	        
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