Object: Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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Elektrizitäts- und andern Aktien. Die Banken der italienischen Schweiz 
mit im allgemeinen bedeutenden Effektenbeständen huldigen wieder dem 
Grundsatz der vollen Publizität. 
Aus der Zusammensetzung des Effektenbestandes lässt sich 
«inmal erkennen, dass für einen Grossteil, ja vielleicht für den überwiegenden 
Teil der Banken der Effektenbesitz ein Mittel ist, die Bilanz liquider zu 
gestalten, oft auf Kosten der Rentabilität. So schreibt die Jubiläumsschrift 
der Handwerkerbank Basel: „Das Effektenportefeuille ist für die Hand- 
werkerbank kein Spekulationsobjekt. Es dient lediglich Anlagezwecken 
und soll ein Teil der disponiblen, leicht realisierbaren Mittel sein, welche die 
Bank für die ihr anvertrauten, jederzeit rückziehbaren Gelder in Bereit 
schaft zu halten hat. Dass dabei je nach Gestaltung des Effektenmarktes 
und der Geldverhältnisse günstige Konjunkturen zum An- oder Verkauf 
benützt werden, ist selbstverständlich und geschieht, so oft sich solche 
darbieten; dagegen ist jede eigentliche Spekulation ausgeschlossen. Es 
handelt sich dabei fast ausschliesslich um erstklassige Obligationen, zumeist 
Staatspaiere; die wenigen Aktien sind solche von Gesellschaften, die der 
Bank nahe stehen.“ 
Im allgemeinen spielen Obligationen die Hauptrolle, ja viele Banken 
verbieten geradezu den Ankauf von Aktien. So bestimmen die Statuten 
der Gewerbekasse Baden : „Es ist auf eine angemessene Äufnung des 
Valorenfonds Bedacht zu nehmen. Es sollen in der Regel nur Obligationen 
auf die Eidgenossenschaft, auf die Bundesbahnen oder andere eidgenössische 
Verwaltungen, auf Kantone und Kantonalbanken, sowie solide Kredit 
institute erworben werden. Der Ankauf von Aktien, ausgenommen die 
jenigen der Nationalbank, ist unzulässig. 
Aktien finden sich in grösseren Beträgen nur bei Banken, die ent 
weder Anlehnung an eine Grossbank haben oder die ihr Effektenporte 
feuille mehr zu spekulativen Zwecken angelegt haben, oder wo die Betätigung 
m der Lokalindustrie vielleicht nicht immer ganz freiwillig zur Aktien- 
übernahme in grösseren Posten geführt hat. 
Als liquide Anlage müssen wir die vielen, fast in allen Effekten 
beständen auftretenden Obligationen der Schweiz. Bundesbahnen und 
früheren Hauptbahnen, der grossen schweizerischen Kantone und grossem 
Städte auf fassen, die alle ja ohne Ausnahme an einer oder mehreren schwei 
zerischen Börsen kotiert sind. Dazu gesellen sich Obligationenbestände von 
schweizerischen grossen Industriegesellschaften, von Trustbanken und inlän 
dischen grossen Hypothekar- und Handelsbanken. Wenn auch die letzteren 
Bankobligationen in der Regel nicht kotiert sind, dürfen sie wohl doch
	        
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