Full text : Wirtschaft als Leben

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,Der  Wertgedanke“,

theorien“  geliefert  werden,  nur  lauter  Umschreibungen  jenes
ohnehin  Bekannten  erblickt,  das  als  solches,  wenn  es  nur  irgend  angeht, ­
  besser  unumschrieben  bliebe  1  Das  ist  eine  Seltsamkeit,  die
sich  wieder  nur  aus  dem  stillen,  also  unkontrollierten,  ich  möchte  sagen
logisch  unverantwortlichen  Walten  des  Wertgedankens  begreifen  läßt.
Dagegen  läßt  sich  der  Fall  B  erkennen,  wenn  z.  B.  Schäffle  für
seine  Antwort  auf  die  erwähnte  Frage  —  für  seine  „Wertauffassung“,
wie  er  sich  ausdrückt  —  ausdrücklich  die  Priorität  in  Anspruch  nimmt,
gleichsam  also  ein  Finderrecht  (Gesellsch.  Syst.,  III.  Auf!.,  2.  Bd.,  S.  162).
Nicht  minder  auch  aus  den  oben  (S.  60f.)  zitierten  Aussagen  v.  Wiesers.
Oder  wenn  v.  Komorzynski,  und  gerade  da  eben  von  Dietzel
widersprochen,  ein  „unentschleiertes  Rätsel  des  Wertes“  vorhanden  sieht
(siehe  oben  S.  29).
Diese  Scheidung  im  Sinn  der  Frage  „Was  ist  der  Wert?“  darf  in
mehrfacher  Hinsicht  nicht  verkannt  werden.  So  wäre  es  falsch,  diese
Scheidung  darin  zu  erblicken,  daß  es  sich  im  Falle  A  um  die  Analyse
eines  jedermann  als  „Wert“  geläufigen  Begriffes  handle,  im  Falle  B
jedoch  um  die  Synthese  eines  „Wert“  erst  zu  nennenden  Begriffes ­
  handle.  Denn  es  gehen  auch  „Werttheorien“,  die  offenkundig
dem  Falle  B  entsprechen,  bei  der  Antwort  auf  jene  Frage  analytisch
vor.  Nur  sehen  sie  sich  dann  nicht  einer  Analyse  gegenüber,  die  sich
—  wie  im  Falle  A  —  sozusagen  von  selbst  ergäbe,  sondern  einer,  auf
die  man  nicht  gleich  zu  kommen  braucht,  und  von  seiten  der  übrigen
„Werttheoriker“  auch  nicht  gekommen  war.  Aus  diesem  Gesichtspunkte
sagt  z.  B.  v.  Böhm-Bawerk  (Grundzüge  d.  Th.  d.  w.  Güterw.  Conrads
Jahrbücher  1896,  S.  11):  „Unsere  Wissenschaft  hat  den  Schatz,  den  die
Sprache  ihr  im  selbständigen,  von  der  Nützlichkeit  unterschiedenen
Wertbegriff  bereit  hielt,  erst  spät,  sehr  spät  gehoben.“  Und  Gleiches
liegt  auch  in  einem  Ausspruche  von  Sax  (Grundlegung,  251),  wenn
er  von  dem  unter  „Wert“  zu  Erledigenden  mit  den  Worten  spricht:
.  .  eine  Sensation,  welche  man  eben  schwer  beschreiben  kann  und
deren  Eigenart  der  Umstand  beweist,  daß  seit  jeher  ein  urwüchsiger
Sprachname  für  dieselbe  vorhanden  ist.  Dieses  konkrete  Interesse  .  .  .
ist  der  Wert.“
So  läge  auch  die  irrige  Meinung  recht  nahe,  daß  jene  Scheidung
nach  den  Fällen  A  und  B  einfach  dahinausliefe,  jene  „Werttheorien“,  die
—  wie  man  sich  nach  herkömmlicher  Weise  ausdrückt  —  „nur  den
Tauschwert  behandeln“,  von  den  übrigen  zu  sondern,  die  sich  dieser
„Einseitigkeit“  eben  nicht  schuldig  machen.
Dieses  qui  pro  quo  würde  schon  in  der  Sache  nicht  stimmen.
Denn  man  wirft  auch  „Werttheorien“,  welche  dem  Falle  B  einzureihen
            
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