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Ferner muss von Anfang an festgehalten werden, dass Recep-
tion von Rechtssätzen eben ihre Einfügung in den Gesamtbau
des Landesrechts bedeutet. Durch die Reception wird der
Völkerrechtssatz Landesrechtssatz mit allen formellen und mate-
riellen Wirkungen eines solchen. Es mag ja selbstverständlich
sein, aber um auch jedes Missverständniss auszuschliessen, sei
es betont, dass durch die Nachahmung völkerrechtlicher Regeln
bei Normirung rechtlicher Beziehungen diese letzteren nicht etwa
aus staatsrechtlichen zu völkerrechtlichen werden, So-
weit insbesondere bundesstaatliche Verhältnisse in der angegebenen
Weise durch völkerrechtliche Rechtsgedanken beeinflusst werden,
bilden sie sich nicht zu völkerrechtlichen um oder zurück.
Um etwas durchaus anderes handelt es sich bei der Frage,
ob durch die Reception oder mit ihr der recipirte Völkerrechts-
satz als solcher verschwindet oder nicht. Wir werden sehen, dass
der Untergang des Völkerrechtssatzes durch die Reception an sich
nicht bewirkt wird. Wo wir ein solches Verschwinden beob-
achten, ist dies entweder schon vor der Reception geschehen, ja
die Reception bedeutet gerade eine historische Folgeerscheinung
dieses Untergangs. Oder der Völkerrechtssatz verliert seine Gel-
tung nur in Bezug auf einen Theil seines Anwendungsgebiets,
aber wiederum nicht als Folge der Reception, sondern anderer
Ereignisse, die mit der Reeception selbst nichts zu schaffen haben.
IL
Die Vermuthung, dass sich in der Rechtsordnung eines Staats-
wesens völkerrechtliche Elemente vorfinden, liegt nahe, wenn
der Staat selbst wieder aus Gemeinwesen zusammengesetzt ist,
die mit Recht den Namen Staaten führen. Von hier aus bis zu
Jer Behauptung, dass diese Rechtsordnung Völkerrechtssätze
recipirt habe, ist indess noch ein ziemlich grosser Schritt. Sie
wird grössere Aussicht auf Bestätigung durch das positive Recht
haben, wenn sich der zusammengesetzte Staat an die Stelle eines
Verhältnisses vorhergehender völkerrechtlicher Nebenordnung der
aunmehr seine Glieder bildenden Gemeinwesen gesetzt hat. Denn
da in solehen Fällen die neue Bundesstaatsgewalt ins Leben ge-
rufen wird durch eine That der Gliedstaaten, die aus der Sphäre
völkerrechtlieher Koordination allesamt unter Preisgabe wichtiger