staltung der Warenpreise ein, weil es von den Wirtschaftspersonen
im einzelwirtschaftlichen Interesse selbst wie eine Ware behandelt
und dadurch die Regelmäßigkeit seines Umlaufs gehemmt wird,
Der privatwirtschaftlichen Willkür im Geldgebrauch (Nichtgebrauch
sowohl wie Übergebrauch) begegnet der Staat durch Geldpolitik,
d. h. durch verwaltungswirtschaftliche Eingriffe in den freien kon-
kurrenzwirtschaftlichen Marktverkehr. Indes wird auch dadurch
der Mißbrauch des Geldes nicht schlechthin beseitigt; er kann so-
gar durch geldpolitische Maßnahmen gesteigert werden, wenn der
Staat sich seinerseits bei der Geldschöpfung von privatwirtschaft-
lichen (fiskalischen) Interessen leiten läßt, da diese den gesamt-
wirtschaftlichen zeitweise zuwider laufen können. In letzterem
Falle kann selbst das vom Staat ausgegebene Geld Surrogat
bleiben, wird ebensowenig „für voll“ genommen wie die Geld-
schöpfung der nichtöffentlichen Wirtschaftspersonen mittels örtlich,
zeitlich oder sonstwie gebundener Schuldverschreibungen. Zwischen
dem Vollgeld und den Surrogaten bestehen ebenso wie zwischen
den Rechnungseinheiten der verschiedenen Nationalwirtschaften
ader zwischen Münz- und Papiergeld auch desselben Staates in
KrisenzeitenQualitätsunterschiede: ungleiche Kaufkraft gleicher
Beträge, die der Besitzer des „schlechteren“ Geldes durch ein A uf-
geld ausgleichen muß. Es bilden sich namentlich im Weltverkehr
regelrechte Marktpreise sowohl für das Geld (Valutakurse) wie
für seine Surrogate (Diskontsatz), ein Zeichen, daß das Geld noch
keineswegs überall und stets als Geld behandelt wird, sondern
vielfach auch im Marktverkehr noch den historischen Waren-
charakter beibehalten hat. Aus all diesen Mängeln des Geldes,
lie sich tatsächlich vorfinden — im Widerspruch mit seinem
reinen Wesen —, aus dem tatsächlichen Mißbrauch, den man
mit dem Gelde treibt, erklären sich vornehmlich die Bestrebungen,
welche auf seine Beseitigung abzielen.