beachtet — keineswegs „grundsätzlich nebensächlich für die Naturalwirtschaft“,
ob „die Beziehungen der Verbände zueinander
‚. den bisherigen immerhin soweit verwandt sind, daß Leistungen
mit Gegenleistungen in natura bezahlt werden“, oder ob wir „die
Großnaturalwirtschaft rein staatlich denken oder rein privatwirtschaftlich
aufgebaut“, ob sie „kommunistisch sein oder sonstigen
Verteilungs- und Regierungsformen entsprechen kann“ (Kriegsw.,
S. 179). Eine „privatwirtschaftlich aufgebaute“, d.h. auf dem
Grundsatz der freien Konkurrenz, des wirtschaftlichen Selbstinteresses
der Einzelwirte beruhende Großnaturalwirtschaft scheitert
von allem Anfang an der Unmöglichkeit der Aufstellung‘ eines
Wirtschaftsplans. Neurath weist selber darauf hin, daß der gegenwärtige
Mangel einer Universalstatistik — die doch für die Aufmachung
des Wirtschaftsplans unentbehrlich ist — sich aus den
„wirtschaftsstatistischen Geheimnissen“ erklärt: „Selbstverständlich
müßten durch eine entsprechende Verfügung die mengenmäßigen
Kenntnisse“ (lies: Kenntnisse der Mengen) „Verwendung finden,
welche heute von Einzelunternehmungen, Banken usw. geheim
gehalten werden.“ Innerhalb einer privatwirtschaftlich aufgebauten,
also individualistischen Wirtschaftsordnung, wo „letzten Endes jeder
darauf aus ist, seine Konkurrenten, nicht selten auch die Behörden
über die eigene Lage zu täuschen“, — glaubt Neurath durch
„eine entsprechende Verfügung“ seine universalstatistischen Pläne
ihrer Verwirklichung näher bringen zu können. Es folgt aus
dem Wesen der durch das Konkurrenzprinzip bestimmten Verkehrswirtschaft,
daß „man in der Statistik ein Mittel der staatlichen
Herrschaft erblickt, die man auf dem Gebiete der Produktion
und des Handels energisch bekämpft“, und „in den statistischen
Erhebungen oft eine unberechtigte Einschränkung der persönlichen
Freiheit sieht“ (Kriegsw., S. 212/213). Eine Universalstatistik —
und daher auch der Wirtschaftsplan und die gesamte Verwirklichung
der Großnaturalwirtschaft — ist verlorene Liebesmüh, so
lange diese Wirtschaft durch die Interessen mehrerer miteinander
konkurrierender Wirtschaftspersonen beeinflußt ist. Die Großnaturalwirtschaft
ist nur durchführbar, wenn ein Interesse herrscht,
eine Wirtschaftsperson vorhanden ist. In diesem Sinne ist die
Großnaturalwirtschaft mit dem Organisationstyp der Verkehrswirtschaft
grundsätzlich unvereinbar; wenigstens, soweit darunter
die Wirtschaftsbeziehungen „organisch ineinandergreifender“, aber
ihre Wirtschaftsführung selbständig regelnder Einzelwirtschaften
verstanden sind, die als solche notwendig konkurrieren. Die Groß-