EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 583
Hierzu kommt noch, dass in einer grossen Zahl von Ländern
die Gesetzgebung es sich in den letzten Jahren angelegen sein liess,
verschiedene Einrichtungen hervorzurufen und zur Entwicklung
zu bringen, die das Los der am meisten bedürftigen Klassen. zu
verbessern bestimmt sind : billige Wohnungen, Arbeitergärten,
volkstümliche Kreditanstalten. Diese Unternehmungen bedürfen
finanzieller Stütze. Sei es aus Unkenntnis, sei es aus Misstrauen,
sei es aus der Besorgnis einer unzulänglichen Vergütung, halten
sich die privaten Kapitalien im allgemeinen davon fern oder sie
werden. diesen Einrichtungen nur aus Wohltätigkeit zugeführt,
Ist es nicht natürlich, dass die Sozialversicherung diesen Einrich-
tungen Hilfe leiht ? Auf diese Weise verfügt die Sozialversicherung
über einen ein wenig grösseren Anteil am Nationalvermögen, als
zur Deckung der Leistungen unbedingt notwendig wäre. Ohne
Sozialversicherung würden die Mittel, die auf diese Weise ver-
schiedenen Wohlfahrtseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden,
vielleicht weder aufgebracht noch diesem Zwecke nutzbar gemacht
werden.
Die soeben gemachten Bemerkungen sind wie folgt zusammen-
zufassen : Das Passivum einer nach dem Umlagesystem arbeitenden
Krankenkasse enthält in der Regel einen Betriebsfonds, einen oder
mehrere Reservefonds und gegebenenfalls besondere Fonds
für Vorbeugung und soziale Gesundheitspflege. Bei dem System
der Kapitaldeckung kommen ferner noch die mathematischen
Rücklagen hinzu. Das dem Passivum gegenüberstehende Kassen-
vermögen wird sich aus verschiedenen Werten zusammensetzen, die
je nach der Art des Passivpostens, den zu decken sie bestimmt sind,
wechselnde Grade von Flüssigkeit, von Sicherheit, von Ertrag für
die Kasse selbst und von Nützlichkeit für die Volksgesamtheit
aufweisen können: Die verschiedenen Anlagen werden nach dem
Grad der Dringlichkeit vorgenommen. Für die technischen Rück-
lagen ist in erster Linie die Sicherheit und der Zinsenertrag mass-
gebend. Der Betriebsfonds muss vor allem flüssig sein, was auch
für einen Teil der Rücklagen zutrifft. Im übrigen ist auch für die
Rücklagen absolute Sicherheit erforderlich. Ist erst einmal diesen
grundlegenden. Erfordernissen genügt, so können die Vorschriften
in den Einzelheiten weniger streng sein und der freien Entschlies-
ı Eine nach dem System der Kapitaldeckung arbeitende Kasse hat es im allge-
Meinen nicht nötig, ihre technischen Rücklagen teilweise flüssig zu machen,
Solange ihr Bestand an Versicherten sich erneuert. Ihren laufenden Lasten kann
sie mit ihren jährlichen Einahmen, Prämien und Kapitalzinsen Genüge tun.
Die fortschreitende Flüssigmachung wird erst notwendig, wenn der Bestand der
Versicherten sich nicht mehr ergänzt.