Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 583 
Hierzu kommt noch, dass in einer grossen Zahl von Ländern 
die Gesetzgebung es sich in den letzten Jahren angelegen sein liess, 
verschiedene Einrichtungen hervorzurufen und zur Entwicklung 
zu bringen, die das Los der am meisten bedürftigen Klassen. zu 
verbessern bestimmt sind : billige Wohnungen, Arbeitergärten, 
volkstümliche Kreditanstalten. Diese Unternehmungen bedürfen 
finanzieller Stütze. Sei es aus Unkenntnis, sei es aus Misstrauen, 
sei es aus der Besorgnis einer unzulänglichen Vergütung, halten 
sich die privaten Kapitalien im allgemeinen davon fern oder sie 
werden. diesen Einrichtungen nur aus Wohltätigkeit zugeführt, 
Ist es nicht natürlich, dass die Sozialversicherung diesen Einrich- 
tungen Hilfe leiht ? Auf diese Weise verfügt die Sozialversicherung 
über einen ein wenig grösseren Anteil am Nationalvermögen, als 
zur Deckung der Leistungen unbedingt notwendig wäre. Ohne 
Sozialversicherung würden die Mittel, die auf diese Weise ver- 
schiedenen Wohlfahrtseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, 
vielleicht weder aufgebracht noch diesem Zwecke nutzbar gemacht 
werden. 
Die soeben gemachten Bemerkungen sind wie folgt zusammen- 
zufassen : Das Passivum einer nach dem Umlagesystem arbeitenden 
Krankenkasse enthält in der Regel einen Betriebsfonds, einen oder 
mehrere Reservefonds und gegebenenfalls besondere Fonds 
für Vorbeugung und soziale Gesundheitspflege. Bei dem System 
der Kapitaldeckung kommen ferner noch die mathematischen 
Rücklagen hinzu. Das dem Passivum gegenüberstehende Kassen- 
vermögen wird sich aus verschiedenen Werten zusammensetzen, die 
je nach der Art des Passivpostens, den zu decken sie bestimmt sind, 
wechselnde Grade von Flüssigkeit, von Sicherheit, von Ertrag für 
die Kasse selbst und von Nützlichkeit für die Volksgesamtheit 
aufweisen können: Die verschiedenen Anlagen werden nach dem 
Grad der Dringlichkeit vorgenommen. Für die technischen Rück- 
lagen ist in erster Linie die Sicherheit und der Zinsenertrag mass- 
gebend. Der Betriebsfonds muss vor allem flüssig sein, was auch 
für einen Teil der Rücklagen zutrifft. Im übrigen ist auch für die 
Rücklagen absolute Sicherheit erforderlich. Ist erst einmal diesen 
grundlegenden. Erfordernissen genügt, so können die Vorschriften 
in den Einzelheiten weniger streng sein und der freien Entschlies- 
ı Eine nach dem System der Kapitaldeckung arbeitende Kasse hat es im allge- 
Meinen nicht nötig, ihre technischen Rücklagen teilweise flüssig zu machen, 
Solange ihr Bestand an Versicherten sich erneuert. Ihren laufenden Lasten kann 
sie mit ihren jährlichen Einahmen, Prämien und Kapitalzinsen Genüge tun. 
Die fortschreitende Flüssigmachung wird erst notwendig, wenn der Bestand der 
Versicherten sich nicht mehr ergänzt.
	        
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