Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr.  Rudolf  Leonhard.

Soviel  also  in  kurzem  von  der  agrartechnischen  Seite  der  Entwicklung ­
  des  englischen  Landwirtschaftswesens  in  den  letzten  vier
Jahrzehnten.
Diese  einschneidenden  Änderungen  im  Betriebe  der  englischen
Landwirtschaft  sind  auch  auf  das  soziale  Leben  auf  dem  Lande  nicht
ohne  Folgen  geblieben.  Der  Großpächter  alten  Stils,  der  Gentleman-Farmer,
  etwa  dem  ostelbischen  Rittergutsbesitzer  vergleichbar,
wurde  verdrängt  durch  den  mit  seinen  Leuten  selbst  mitarbeitenden
Working-Farmer.  Was  sich  aber  trotz  der  durchgreifenden  Umwälzungen ­
  auf  dem  Markt  bis  jetzt  nicht  änderte,  das  sind  die  Besitzverhältnisse. ­
  Wir  sprachen  schon  von  der  scharfen  Trennung  von
Besitz  und  Betrieb.  Trotz  der  gefallenen  Pachten  sind  die  Bodenpreise ­
  nicht  entsprechend  herabgegangen,  während  doch  z.  B.  bei
städtischen  Mietshäusern  der  Kaufpreis  sich  ziemlich  genau  nach  dem
Mietsertrag  richtet.  Fiier  leiten  eben  den  Käufer  beim  Erwerb  rein
wirtschaftliche  Motive.  Beim  agrarischen  Grundbesitz  aber  wirken
Gründe  nicht  wirtschaftlicher  Natur  stark  mit.  Nach  wie  vor  sind
soziales  Ansehen  und  politische  Macht  in  England  wie  auch  anderswo
an  den  großen  Grundbesitz  geknüpft  und  werden  mit  ihm  gleichzeitig ­
  gekauft.  Für  diese  sozialen  Vorteile  nimmt  man  gern  eine
niedrigere  Verzinsung  in  Kauf.  Der  Bodenpreis  blieb  also  höher,
als  das  rein  ökonomisch  gerechtfertigt  wäre.
Eben  dieser  hohe  Bodenpreis  aber  verhindert  eine  erfolgreiche
innere  Kolonisation,  wie  sie  im  Interesse  einer  Wiederbevölkerung
des  flachen  Landes  seit  langem  angestrebt  wird.  Diese  Bestrebungen
gewannen  gesetzliche  Unterstützung  1887  im  sogenannten  Allotmentsgesetz, ­
  das  die  Landarbeiter  durch  die  Hergabe  kleiner  Ackerparzellen ­
  seßhaft  machen  sollte.  Der  Grafschaftsrat,  das  Organ  der
lokalen  Selbstverwaltung,  sollte  durch  Kauf  oder  schlimmstenfalls
Expropriation  Land  für  diese  innere  Kolonisation  bereitstellen.  Da
man  aber  nur  zu  den  üblichen  hohen  Preisen  Land  erwerben  konnte
und  außerdem  die  Arbeiter  nicht  durch  Erwerbung  von  Parzellen
ihre  Freizügigkeit  einbüßen  wollten,  hatte  das  Gesetz  wenig  Erfolg.
Aus  ähnlichen  Gründen  blieb  auch  das  1892  angenommene  Gesetz
über  small-holdings  zur  Schaffung  eines  selbständigen  Bauernstandes ­
  auf  eigenen  oder  Rentengütera  auf  dem  Papier.  Der  Grafschaftsrat, ­
  der  wiederum  mit  der  Schaffung  solcher  Heimstätten  beauftragt ­
  war,  mußte  den  Boden  so  teuer  kaufen,  daß  er  ihn  auch  nur
            
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