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X. Kapitel.
vor Verlusten, deren Risiko sie selbst auf sich nahmen, zu schützen, nach
Abschluß von Kontrakten nicht ihre Zuflucht zur Gesetzgebung nehmen.
Die Unbilligkeit eines solchen Vorgehens tritt umso klarer zutage,
wenn man in Betracht zieht, daß, wenn eine Veränderung im Preisniveau
überhaupt erwartet wird, einer solchen vermittelst einer Anpassung der Zins
rate *) häufig Genüge geleistet wird. Wenn das Preisniveau steigt, so wird
der Nominalzinsfuß wahrscheinlich etwas höher sein, wodurch der Darleiher
für den Verlust eines Teiles seines Darlehens einigermaßen entschädigt wird,
während bei einem Fallen des Preisniveaus der Entlehner Aussicht hat,
für seinen Verlust durch einen niedrigeren Nominalzinsfuß teilweise ent
schädigt zu werden. Es wäre ungerechtfertigt, wenn die eine oder die andere
Partei bei der Regierung ihren Einfluß geltend machen wollte, um die Ver
bindlichkeiten bereits eingegangener Kontrakte abzuschwächen * 2 ). Es ist
indessen gesunde Wirtschaftspolitik, das Element des Risikos so bald wie
möglich im Voraus zu verringern, sodaß künftige Kontrakte von allen Parteien
auf möglichst sicherer Basis abgeschlossen werden können. Das Ideal auf
dem Gebiete der Zeitkontrakte zwischen Entleiher und Darleiher besteht
darin, daß weder Schuldner noch Gläubiger, wenn sie durch unvorhergesehene
Veränderungen getäuscht worden sind, irgendwelchen Schaden leiden. Die
Erfahrung lehrt, daß der Zinsfuß sich nur selten den Veränderungen im
Preisniveau vollkommen anpaßt, weil diese Veränderungen nur zum Teil
vorausgesehen werden können. Es sollte daher darnach getrachtet werden,
die Währung so sicher oder so zuverlässig als möglich zu gestalten. Das
bedeutet, praktisch gesprochen, daß sie so wertbeständig als nur irgend
möglich zu gestalten ist.
Bei einem idealen Wertmaßstab würde die Preisindexnummer fortgesetzt
100 % registrieren 3 ). Solange aber eine absolut stabile Währung nicht vor
*) Irving Fisher, Rate of Interest, Kapitel XIV.
2 ) Vgl. Irving Fisher, Appreciation and Interest, Teil 3, § 4. Publications of the
American Economic Association, 1896.
3 ) Es ist vorgebraeht worden, daß der ideale Wertmaßstab so beschaffen sein sollte,
daß er nicht objektive, sondern subjektive Preise auf gleicher Höhe hält, damit eine Schuld
in der gegebenen Menge von „Arbeit“ oder „Nützlichkeit“ zurückgezahlt werden könne.
Aber abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten, solche subjektive Größen zu bemessen,
— die unüberwindlicher Natur sind und daher ihre Erörterung rein akademisch erscheinen
lassen — gibt es noch wichtigere theoretische Einwendungen auf Grund der Tatsache, daß
die Werteinheit sich bei einigen Personen erhöhen und bei anderen erniedrigen würde, je nach
dem diese reicher oder ärmer werden; daß ferner diese Veränderungen bei Abschluß von Dar
lehenkontrakten vorauszusehen, ja in der Tat die treibenden Ursachen solcher Kontrakte
sind. Siehe §4untenund Irving Fisher, „Appreciation and Interest", XII. Kapitel §2, loc. cit.