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II. Kapitel.
Andererseits kann sogar das, was als gesetzliches Zahlungsmittel erklärt
worden ist, durch allgemeinen Brauch seines praktischen Geldcharakters entkleidet
werden. Während des Bürgerkrieges versuchte die amerikanische
Regierung Fünfzigdollarnoten, die 7,3 % Zinsen eintragen sollten, in Umlauf
zu setzen, so daß die Zinsen den sehr leicht ausrechenbaren Betrag eines
Cents per Tag ergaben. Es gelang jedoch nicht, den Notenumlauf zu sichern.
Trotz der Anstrengungen, ihren Austausch zu erleichtern, zog man vor, sie
der Zinsen wegen zu behalten 1 ). Geld trägt nie Interessen, außer in dem
Sinne, daß sein Gebrauch im Austauschprozesse Vorteil bringt. Diese Bequemlichkeit
ist die spezielle Dienstleistung des Geldes, und dies macht den
scheinbaren Zinsverlust wett, den die Verwahrung des Geldes in unserer
Tasche an Stelle seiner Anlage nach sich zieht.
Es gibt verschiedene Stufen der Austauschbarkeit, die überschritten
werden müssen, bevor wir zum wirklichen Gelde gelangen. Unter allen
Gattungen von Gütern ist Grundbesitz vielleicht am wenigsten austauschbar.
Nur wenn zufällig gerade die Person gefunden wird, die das Grundstück
benötigt, kann es ausgetauscht werden. Eine Hypothek auf Grund und
Boden ist um einen Grad leichter auswechselbar. Doch selbst eine Hypothek
ist schwerer austauschbar als ein bekanntes und sicheres Privateffekt
und ein solches Wertpapier weniger leicht austauschbar als ein Staatspapier.
Es kommt tatsächlich häufig vor, daß Personen nur zu vorübergehender
Kapitalsanlage Staatspapiere kaufen, um sie wieder zu verkaufen, sobald
höherverzinsliche dauernde Kapitalanlagen erhältlich sind. Ein Wechsel
ist um einen Grad leichter austauschbar als ein Staatspapier; eine Tratte
auf Sicht ist um einen Grad leichter umzusetzen als ein Wechsel, während
ein Scheck beinahe ebenso austauschbar ist als Geld selbst. Jedoch keines
dieser Papiere ist wirkliches Geld, denn keines derselben gelangt zur „allgemeinen
Annahme“.
Wenn wir unsere Aufmerksamkeit auf gegenwärtige und normale Verhältnisse,
sowie auf die Tauschmittel konzentrieren, die entweder Geld oder
annähernd Geld sind, so werden wir finden, daß das Geld selbst zu einer
allgemeinen Klasse von Eigentumsrechten gehört, die wir „Umlaufsmittel“
(currency) oder „Tauschmittel“ (circulating media) nennen wollen. Die
Umlaufsmittel umfassen jedweden Typus von Eigentumsrechten, die, gleichviel
ob allgemein annehmbar oder nicht, in ihrem Hauptzweck und ihrem
Gebrauche nach faktisch als Tauschmittel dienen., '
Man unterscheidet zwei Klassen dieser Tauschmittel: 1. Geld, 2. Bank1
) Vgl. Jevons, Money and the Meehanism of Exchange, S. 245.