Full text : Die Kaufkraft des Geldes

Beziehungen  der  Kaufkraft  des  Geldes  zur  Verkehrsgleichung.

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depositen,  welch  letztere  im  nächsten  Kapitel  ausführlich  behandelt  werden. ­
  Mittels  der  Schecks  dienen  die  Bankdepositen  als  Zahlungsmittel  im
Austausch  für  andere  Güter.  Ein  Scheck  ist  der  „Ausweisschein“  oder  das
Beweismittel  der  Übertragung  von  Bankdepositen.  Er  ist  nur  unter  Zustimmung ­
  des  Empfängers  annehmbar;  er  würde  im  allgemeinen  von  dritten
Personen  nicht  akzeptiert  werden.  Dennoch  fungieren  die  Bankdepositen
vermittelst  der  Schecks  gegenwärtig  als  Tauschmittel  sogar  in  größerem
Maße  als  Geld.  Vom  praktischen  Standpunkte  aus  sind  Geld  und  dem  Scheckverkehr ­
  unterworfene  Bankdepositen  die  einzigen  Zirkulationsmittel.  Wenn
Postanweisungen  und  telegraphische  Übertragungen  mit  inbegriffen  werden
sollen,  müssen  diese  als  Übertragungsausweise  besonderer  Depositen  betrachtet ­
  werden;  das  Post-  oder  Telegraphenamt  dient  zum  Zwecke  dieser
besonderen  Geschäftsvorgänge  als  Depositenbank.
Obgleich  aber  ein  durch  Scheck  übertragenes  Bankdeposit  den  Umlaufsmitteln ­
  zuzurechnen  ist,  so  ist  es  doch  kein  Geld.  Eine  Banknote  hingegen ­
  ist  ebensogut  Zirkulationsmittel  wie  Geld.  Zwischen  diesen  beiden
liegt  die  endgültige  Grenzlinie  der  Unterscheidung,  was  Geld  ist  und  was
kein  Geld  ist.  Allerdings  ist  diese  Linie  überaus  fein  gezogen,  besonders
wenn  es  sich  um  Kassenschecks  oder  mit  der  Annahmeerklärung  der
bezogenen  Bank  versehene  „zertifizierte“  Schecks  handelt,  denn  letztere
sind  fast  identisch  mit  Banknoten.  Beide  begründen  Forderungs  -
ansprüche  an  eine  Bank,  und  beide  erteilen  dem  Inhaber  das  Recht,  Geld  zu
erheben.  Aber  während  eine  Note  im  Austausch  allgemein  annehmbar  ist,
ist  ein  Scheck  nur  speziell  annehmbar,  d.  h.  nur  unter  der  Zustimmung  des
Empfängers.  Reale  Geldansprüche  akzeptiert  der  Empfänger  ohne  weiteres,
denn  dazu  wird  er  entweder  durch  Gesetze  betreffend  die  gesetzlichen  Zahlungsmittel ­
  oder  durch  eingewurzelten  Brauch  bewogen x ).
Es  gibt  zwei  Arten  realen  Geldes:  Bargeld  (primary)  und  Kreditgeld
(fiduciary).  Es  wird  Bargeld  genannt,  wenn  es  aus  einem  Gute  besteht,
das  in  irgendeiner  anderen  Verwendung  wie  zu  Geldzwecken  genau  denselben ­
  Wert  besitzt.  Unabhängig  von  irgendeinem  anderen  Reichtum  besitzt ­
  das  Bargeld  seinen  vollen  Eigenwert.  Kreditgeld  hingegen  ist  Geld,
dessen  Wert  teilweise  oder  gänzlich  von  dem  Vertrauen  abhängt,  daß  der
Besitzer  es  für  andere  Güter  auswechseln  kann,  wie  z.  B.  gegen  Bargeld  auf
einer  Bank  oder  an  einer  Staatskasse,  oder  daß  er  jedenfalls  damit  Schulden
bezahlen  oder  Handelsartikel  dafür  einkaufen  kann.  Der  Haupttypus
des  Bargeldes  ist  die  Goldmünze;  der  Haupttypus  des  Kreditgeldes  sind  die
Banknoten.  Der  Eigenschaften,  die  die  Austauschbarkeit  des  Bargeldes
i)  Siehe  Francis  Walker,  Money,  Trade,  and  Industnj,  New  York  (Holt),  1879,  Kap.  I.
            
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