Anhang zum X. Kapitel.
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Nun wissen wir, daß — = k, auch — k ist. Und da
Po P0Q1 2 PoQi
~~ - ft ist,
>sn l) 7
so folgt nach dem Proportionsprinzip („Komposition und Division“), daß
^PiQi — P1Q1 __ ^
2poQi PoQi
das heißt, daß — ft was zu beweisen war.
-SpoQi
Wird die fehlende Ware wieder aufgenommen, so bleibt das Verhältnis
natürlich ungestört, so daß sich die Regel sowohl für den Einschluß als auch
für den Ausschluß derselben anwenden läßt. Probe 5 wird daher füi den
besonderen Fall erfüllt.
Betrachten wir aber den allgemeinen Fall für Preisverhältnisse zweier
Jahre, von denen weder das eine noch das andere das Basisjahr ist, dann
wird die Probe nicht erfüllt.
k ist, und auch — = 1c ist, dann wird
2p 0 Q.o
Denn wenn dieser Ausdruck
Apo Qi
zufällig einmal gleich k wäre, so würde eine geringe Veränderung in einem
Basisjahrpreise, wie z. B. in p' a , die Gleichheit stören, wenn die Veränderung
111 Po die Nenner des Zählers und Nenners des letzten Ausdruckes in dem
selben Verhältnis berührt. Dies hätte zu bedeuten, daß das Verhältnis
^TTTp von einer Veränderung in p' 0 unberührt bliebe, was umgekehrt (nach
dem oben angeführten Lehrsätze) zu der Annahme berechtigen würde, daß
Po Q[ = SpoQi
Po Qi A’po Qi
Das ist durchaus nicht immer richtig, da sicherlich leicht Werte für (sagen
wir) angenommen werden können, die dies widerlegen. So würde eine
Verdoppelung der Q{ wohl die linke, aber nicht die rechte Seite verdoppeln.
Unsere Formel wird daher der Probe 5 nur teilweise gerecht und es kann
ihr somit als Grad der Übereinstimmung mit Probe 5 nur die Note 1 zu
gesprochen werden.
Probe 6. Ausschluß oder Einschluß der Handelsziffem. Wenn die
Indexziffern für den Handel in einem gegebenen Verhältnis zueinander