188 Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels.
Nachweis der Vermögens- und Schuldbestandteile sowie eine genaue Erfolgs
berechnung im einzelnen erzielt wird.
Diese Art der Buchführung ist zuerst von einem italienischen Franziskaner
mönche, Fra Luca di Borgo oder Lucas Pacciolo, in seinem 1494
zu Venedig erschienenen Werke- „summa äs ^.ritümstioa, Geometria, Proportion!
e Proportionalita“ beschrieben worden. Pacciolo wendet außer dem Eröffnungs
inventar dazu 3 Bücher an, nämlich das Memorial oder die S t r a z z e zur
ersten flüchtigen Niederschrift der Posten, das Journal, in welches sie sorgfältig
zu schreiben, und in dem sie mit den Präpositionen „per" für die Schuldner und
„an" für die Gläubiger einzuleiten sind, endlich das Hauptbuch (quaderno
grande), in das die Iournalposten, systematisch nach Konten geordnet, eingetragen
werden. Pacciolo spricht öfters von der „venetianischen Methode", auch von der
Florentiner Art, Buch zu führen, woraus hervorgeht, daß er die doppelte Methode
nicht selbst erfunden, sondern auf den Kontoren der italienischen Großkaufleute
kennen gelernt hat. Er hielt sich bei seiner Darstellung, wie er selbst sagte, an die
venetianische Art und Weise (al modo di Vinegia).
In fast gleicher Weise stellt Domenicus Manzoni 1354 in seiner
Schrift „Quaderno doppio col suo giornale composto e ordinato secondo il si-
stema veneziano“ die Buchhaltung dar. Es muß demnach schon damals verschiedene
Arten der doppelten Buchführung gegeben haben. Auch in Rechnungsbüchern der
Gemeinde Genua aus dem Jahre 1348 und Florenz aus dem Jahre 1432 soll schon
die doppelte Methode der Buchführung angewendet sein. Jedenfalls hat sie ihre
ersten Ansätze aus dem praktischen Verkehrsleben der mittelalterlichen Handels
republiken Italiens heraus erhalten und ist dann zunächst durch italienische Schrift
steller beschrieben und weiter entwickelt worden.
Durch zahlreiche Übersetzungen der italienischen Werke und mehr oder weniger
selbständige Arbeiten über doppelte Buchführung ist sie dann rasch im Auslande bekannt
geworden und hat auch dort Verbreitung und vielfache Verbesserungen gefunden.
Inwieweit das Bekanntwerden der doppelten Buchführung auf die Weiter
bildung der einfachen von Einfluß gewesen ist, läßt sich nicht sicher feststellen.
Jäger nimmt an, daß die „systematische einfache Buchführung" überhaupt erst aus
der doppelten durch Abkürzung entstanden ist, und folgert dies namentlich aus der
Übernahme gewisser Formen der doppelten Buchführung in die einfache, wie Ein
richtung des Kontokorrentbuchs, Gebrauch der Wörter Soll und Haben usw. Die bis
jetzt aufgefundenen alten Handelsbücher geben zu dieser Auffassung keinen Anlaß.
Sicherlich hat aber die einfache Buchführung durch die Entwickelung der doppelten
Methode ebenfalls an Klarheit und Übersichtlichkeit gewonnen, insofern man sich be
strebte, durch sie wenigstens einigermaßen die Ziele der doppelten Methode zu erreichen.
Trotzdem verdient auch heute noch die einfache Buchführung unserer Meinung nach
den Namen einer systematischen Buchführung nicht, wie auch die Nachahmung ge
wisser Formen der doppelten Buchführung, so der Gebrauch der Worte A n und Per
im Kassenbuche oder im Hauptbuche der einfachen Buchführung gar keinen Sinn hat.
9. Gesetzliche Bestimmungen über Buchführung.
Von A. Adler.
Adler, Buchführung. In: Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Herausgegeben
von Conrad, Elster, Lexis, Loening. 3. Aufl. 3. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1909. S. 257—259.
Die Handelsbücher der Kaufleute haben schon im Mittelalter in Handelsstreitig
keiten Beweiskraft gehabt. Dies veranlaßte behördliche Bestimmungen über deren