Object: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

188 Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels. 
Nachweis der Vermögens- und Schuldbestandteile sowie eine genaue Erfolgs 
berechnung im einzelnen erzielt wird. 
Diese Art der Buchführung ist zuerst von einem italienischen Franziskaner 
mönche, Fra Luca di Borgo oder Lucas Pacciolo, in seinem 1494 
zu Venedig erschienenen Werke- „summa äs ^.ritümstioa, Geometria, Proportion! 
e Proportionalita“ beschrieben worden. Pacciolo wendet außer dem Eröffnungs 
inventar dazu 3 Bücher an, nämlich das Memorial oder die S t r a z z e zur 
ersten flüchtigen Niederschrift der Posten, das Journal, in welches sie sorgfältig 
zu schreiben, und in dem sie mit den Präpositionen „per" für die Schuldner und 
„an" für die Gläubiger einzuleiten sind, endlich das Hauptbuch (quaderno 
grande), in das die Iournalposten, systematisch nach Konten geordnet, eingetragen 
werden. Pacciolo spricht öfters von der „venetianischen Methode", auch von der 
Florentiner Art, Buch zu führen, woraus hervorgeht, daß er die doppelte Methode 
nicht selbst erfunden, sondern auf den Kontoren der italienischen Großkaufleute 
kennen gelernt hat. Er hielt sich bei seiner Darstellung, wie er selbst sagte, an die 
venetianische Art und Weise (al modo di Vinegia). 
In fast gleicher Weise stellt Domenicus Manzoni 1354 in seiner 
Schrift „Quaderno doppio col suo giornale composto e ordinato secondo il si- 
stema veneziano“ die Buchhaltung dar. Es muß demnach schon damals verschiedene 
Arten der doppelten Buchführung gegeben haben. Auch in Rechnungsbüchern der 
Gemeinde Genua aus dem Jahre 1348 und Florenz aus dem Jahre 1432 soll schon 
die doppelte Methode der Buchführung angewendet sein. Jedenfalls hat sie ihre 
ersten Ansätze aus dem praktischen Verkehrsleben der mittelalterlichen Handels 
republiken Italiens heraus erhalten und ist dann zunächst durch italienische Schrift 
steller beschrieben und weiter entwickelt worden. 
Durch zahlreiche Übersetzungen der italienischen Werke und mehr oder weniger 
selbständige Arbeiten über doppelte Buchführung ist sie dann rasch im Auslande bekannt 
geworden und hat auch dort Verbreitung und vielfache Verbesserungen gefunden. 
Inwieweit das Bekanntwerden der doppelten Buchführung auf die Weiter 
bildung der einfachen von Einfluß gewesen ist, läßt sich nicht sicher feststellen. 
Jäger nimmt an, daß die „systematische einfache Buchführung" überhaupt erst aus 
der doppelten durch Abkürzung entstanden ist, und folgert dies namentlich aus der 
Übernahme gewisser Formen der doppelten Buchführung in die einfache, wie Ein 
richtung des Kontokorrentbuchs, Gebrauch der Wörter Soll und Haben usw. Die bis 
jetzt aufgefundenen alten Handelsbücher geben zu dieser Auffassung keinen Anlaß. 
Sicherlich hat aber die einfache Buchführung durch die Entwickelung der doppelten 
Methode ebenfalls an Klarheit und Übersichtlichkeit gewonnen, insofern man sich be 
strebte, durch sie wenigstens einigermaßen die Ziele der doppelten Methode zu erreichen. 
Trotzdem verdient auch heute noch die einfache Buchführung unserer Meinung nach 
den Namen einer systematischen Buchführung nicht, wie auch die Nachahmung ge 
wisser Formen der doppelten Buchführung, so der Gebrauch der Worte A n und Per 
im Kassenbuche oder im Hauptbuche der einfachen Buchführung gar keinen Sinn hat. 
9. Gesetzliche Bestimmungen über Buchführung. 
Von A. Adler. 
Adler, Buchführung. In: Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Herausgegeben 
von Conrad, Elster, Lexis, Loening. 3. Aufl. 3. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1909. S. 257—259. 
Die Handelsbücher der Kaufleute haben schon im Mittelalter in Handelsstreitig 
keiten Beweiskraft gehabt. Dies veranlaßte behördliche Bestimmungen über deren
	        
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