Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

186  Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels
tragen  hat,  eine  Bestimmung,  die  nach  dem  gegenwärtigen  Stande  der  Buchführung
als  ganz  veraltet  erscheint  und  auch  in  Frankreich  nicht  mehr  buchstäblich  beobachtet
wird.  Denn  wenn  auch  heute  noch  die  vollständige  Geschäftserzählung  zu  den  wesentlichen ­
  Erfordernissen  einer  geordneten  Buchführung  gehört,  so  ist  es  doch  durchaus
nicht  nötig,  daß  sie  in  einem  und  demselben  Buche  erfolgt.
Zu  diesem  Erfordernis  ist  aber  im  Laufe  der  Entwickelung  der  Buchführung
noch  ein  anderes  gekommen,  das  ebenso  wichtig  ist  wie  das  erstere,  nämlich  die
systematische  Darstellung  der  Geschäfte  zu  dem  Zwecke,  auch  ohne  Aufnahme
des  Inventars  ein  Bild  von  der  Geschäftsbewegung  zu  erhalten.  Schon  der  Umstand,
daß  bei  größerer  Ausdehnung  eines  Unternehmens  die  Zahl  der  einzelnen  Geschäfte
sich  derart  vermehrt,  daß  deren  unterschiedslose  Aufzählung  in  dem  gleichen  Buche
höchst  unpraktisch  und  für  die  Kenntnisnahme  fast  zwecklos  wird,  mußte  zu  einer
Teilung  des  Journals  führen.  Andererseits  mußte  auch  der  Drang,  wenigstens  die
tägliche  Geldbewegung,  die  baren  Einnahmen  und  Ausgaben,  zu  kontrollieren,  zu
dem  ersten  Ansatz  einer  systematischen  Buchhaltung,  zur  Einrichtung  des  Kassenbuchs ­
  oder  Kassenjournals  führen.  Anfänglich  hat  man  wohl  die  Posten  in
beide  Bücher  geschrieben;  später  hat  man,  um  das  Journal  zu  entlasten,  die  Kassenposten ­
  überhaupt  aus  diesem  weggelassen.  Die  Führung  des  Kassenbuchs  ist  entweder
in  der  Form  möglich,  daß  man  dazu,  wie  im  Memorial,  nur  eine  Seite  benutzt  und
die  Ausgaben  von  den  Einnahmen  direkt  abzieht,  oder  in  der  Form  einer  doppelseitigen ­
  Rechnung,  eines  Kontos,  dessen  linke  Seite,  mit  Soll,  Debet  oder
Einnahmen  überschrieben,  die  Einnahmen,  dessen  rechte  Seite,  mit  Haben,
Credit  oder  Ausgaben  überschrieben,  die  Ausgaben  aufnimmt.  Letztere  Form
ist  jetzt  die  allgemein  übliche.
Eine  weitere  Entlastung  des  Memorials  trat  dadurch  ein,  daß  Warengeschäftshäuser ­
  die  Posten,  die  sich  auf  Einkauf  und  Verkauf  von  Waren  beziehen,  aus  dem
Memorial  wegließen  und  dafür  besondere  Einkaufs-  oder  Eingangsfakturen- ­
  und  Verkaufs-  oder  Ausgangsfakturenbücher  einrichteten,
so  daß  sich  heute  der  Inhalt  des  alten  Journals  oder  Memorials  auf  mehrere  Bücher
verteilt,  die  —  weil  sie  die  Grundlage  für  alle  weiteren  Buchungen  enthalten  —
gewöhnlich  als  die  Grundbücher  der  Buchführung  bezeichnet  werden.
Das  Bedürfnis,  ebenso  wie  für  die  Kassenbewegung  auch  für  die  geschäftlichen
Beziehungen  zu  dritten  Personen  eine  gesonderte  Rechnung  zu  führen,  um  über  den
Stand  der  persönlichen  Verbindungen  sich  fortwährend  Aufschluß  geben  zu  können,
führte  zur  Einrichtung  des  Hauptbuches  (der  einfachen)  oder  richtiger  Kontokorrentbuches ­
  (der  doppelten  Buchführung).  In  diesem  Buche  erhält  jeder
Geschäftsfreund  (Korrespondent),  mit  dem  man  in  dauernder  geschäftlicher  Beziehung
steht,  ein  Konto,  dessen  linke  Seite  die  Schulden,  dessen  rechte  die  Forderungen,  das
Guthaben  des  Freundes,  aufnimmt.  Der  Kopf  der  Rechnung  wird  mit  dessen
Namen  und  Wohnort,  sowie  auf  der  linken  Seite  mit  Soll  oder  Debet  (Mehrzahl
Sollen  oder  D  e  b  e  n  t),  auf  der  rechten  mit  Haben  oder  Credit  (Mehrzahl
Credunt)  überschrieben.  Man  debitiert  oder  belastet  ein  solches  Konto
für  alle  Schulden  des  Geschäftsfreundes,  man  kreditiert  oder  erkennt  es
für  alle  seine  Zahlungen  oder  anderen  Guthaben.  Auf  solche  Weise  ist  man  imstande,
durch  Abschluß  der  Rechnungen  und  Ermittelung  des  Saldo  die  Forderungen  und
Schulden  des  Geschäfts  für  das  Inventar  auf  leichte  Weise  zu  ermitteln,  außerdem
auch  jederzeit  sich  über  den  Stand  dieser  Verhältnisse  klar  zu  werden.
Geht  man  noch  einen  Schritt  weiter,  so  kommt  man  allmählich  auch  dazu,  für
den  Ein-  und  Ausgang  sachlicher  Gegenstände  eine  ähnliche  Rechnung  zu  führen,  wie
sie  im  vorgenannten  Buche  über  Forderungen  und  Schulden  eingerichtet  ist.  Man
führt  dann  in  verschiedenen  Nebenbüchern  (Scantri)  Rechnung  über  die  ein-
            
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