Anhang zum XII. Kapitel.
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(algebraisch ausgedrückt), daß der Nettoabfluß (positiv oder negativ), plus
der Nettozunahme des Inhaltes (negativ oder positiv), Null sein muß. Wir
können diesen Grundsatz auf irgendein Reservoir oder Geldlager anwenden,
doch ist es hier am zweckmäßigsten, ihn auf das Geldreservoir anzuwenden,
welches die „Kaufmännischen Deponenten“ und, „Nichtdeponenten“ in einer
Gruppe vereinigt. Die Kombination dieser beiden wollen wir als „KN-
Gruppe“ bezeichnen. Der in dem Diagramm von dieser Gruppe angezeigte
Gesamtabfluß ist offenbar K b + K a + N b + N a , und der Gesamtzufluß ist
B k + A k + B n 4- A n . Soweit das Diagramm anzeigt, ist also der Netto
abfluß:
K b + K a + N b + N a -B k -A k -B n -A n .
Dieser plus dem Nettoabfluß, der in dem Diagramm nicht angezeigt wurde,
ist dann der wirkliche Nettoabfluß. Da das Diagramm nur zu dem Zwecke
konstruiert wurde, Ströme gegen Güter (Geldzirkulation) und Ströme aus
und in die Banken darzustellen, so haben wir noch das in das Gemeinwesen
im Austausch für andere Dinge als Güter fließende Geld und sowohl das,
welches ohne jedweden Austausch fließt, als auch den Nettoabfluß außerhalb
des Gemeinwesens in Berücksichtigung zu ziehen.
Wir haben somit drei im Diagramm nicht dargestellte Flüsse zu berück
sichtigen. Der erste ist der Nettoabfluß des Geldes von der „KW-Gruppe“
zur „A-Gruppe“, der, wohl im Austausch, nicht aber im Austausch gegen
Güter stattfindet. Dies bedeutet lediglich einkassierte Schecks, denn gemäß
der hier vorgenommenen Klassifizierung verstehen wir unter „Gütern“ alles
Austauschbare mit Ausnahme von Geld oder Schecks. Unsere erste Kor
rektur ist daher der Nettoabfluß des Geldes für von der „KW-Gruppe“ kas
sierte Schecks, d. h. die Differenz zwischen den von der „KW-Gruppe“ für
die „A-Gruppe“ kassierten Schecks und den in entgegengesetzter Richtung
kassierten Schecks.
Es ist klar, daß wir hier nichts mit der Einkassierung von Schecks in
Banken zu tun haben, denn dies ist in dem Diagramm (B a , B n und B k ) in
begriffen. Auch haben wir hier mit der Einkassierung von Schecks innerhalb
der „KW-Gruppe“ nichts zu tun, wenn z. B. ein Ladeninhaber einen ihm
von einem „Nichtdeponenten“ präsentierten Scheck kassiert. Es handelt
sich hier nur um den Nettoabfluß kassierter Schecks von KN nach A. Diesen
Nettoabfluß (der positiv, negativ oder Null sein kann), wollen wir durch den
Buchstaben g bezeichnen, der den Begriff „Gefälligkeits“-Schecks ausdrückt.
Hinsichtlich der zweiten Korrektur haben wir den Nettoabfluß von
durch die „KA 7 -Gruppe“ für Geschenke, Steuern, Diebstähle usw. hinge