Full text : Die Kaufkraft des Geldes

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IV.  Kapitel.

diese  Münzen  etwas  weniger  als  die  ursprüngliche  Quantität  der  damit  kaufbaren ­
  Artikel.  Indem  wir  dies  in  unserer  Untersuchung  des  Zinsfußes  berücksichtigen, ­
  wollen  wir  jetzt  annehmen,  daß  die  Preise  jährlich  um  3  Prozent
steigen.  Es  ist  klar,  daß  der  Mann,  welcher  zu  Beginn  des  Jahres  hundert
Dollar  ausleiht,  um  5  Prozent  Zinsen  in  Kaufkraft  zu  erhalten,  $  103  (das
Äquivalent  der  geliehenen  $  100)  plus  5  Prozent  auf  diesen  Betrag  oder
eine  Gesamtsumme  von  $  108,15  zurückerhalten  muß.  Das  heißt,  um  5
Prozent  Zinsen  in  gegenwärtiger  Kaufkraft  zu  erlangen,  muß  er  etwas  mehr
als  8  Prozent  Zinsen  in  Geld  erhalten.  Die  3  Prozent  Preissteigerung
sollten  daher  den  Zinsfuß  um  annähernd  3  Prozent  erhöhen.  Damit  die
Beziehungen  zwischen  Gläubiger  und  Schuldner  während  des  Steigens  der
Preise  die  gleichen  bleiben  wie  vorher  und  nachher,  verlangen  steigende
Preise  einen  höheren  Geldzins  als  ihn  gleichbleibende  Preise  erfordern.
Nicht  nur  Gelddarleiher  können  auf  Zahlung  höherer  Interessen
Anspruch  erheben,  sondern  die  Geldentlehner  können  auch  ganz  gut
höhere  Zinsen  zahlen.  Bis  zu  einem  gewissen  Grade  wird  die  Konkurrenz ­
  sie  allmählich  hierzu  zwingen 1 ).  Wir  sind  in  unserem  Geschäftsleben ­
  aber  so  daran  gewöhnt,  das  Geld  als  den  stabilen  Faktor  zu  betrachten ­
  und,  ohne  Rücksicht  auf  den  Zeitablauf,  den  Dollar  für  einen  Dollar
zu  halten,  daß  wir  nur  widerstrebend  diesem  Prozeß  der  Wiederausgleichung
nachgeben,  die  wir  dadurch  sehr  langsam  und  unvollständig  gestalten.
Wenn  die  Preise  um  3  Prozent  per  Jahr  steigen  und  der  normale  Zinsfuß, ­
  d.  h.  der  Zinsfuß,  der  bestände,  wenn  sich  die  Preise  immer  gleich
blieben,  5  Prozent  wäre,  so  wird  der  wirkliche  Zinsfuß,  obwohl  er  von  Rechts
wegen  8,15  Prozent  sein  sollte,  um  für  die  Preissteigerung  Ersatz  zu  bieten,
diese  Ziffer  gewöhnlich  nicht  erreichen;  der  Zinsfuß  mag  sich  vielleicht  auf
6  Prozent  und  später  auf  7  Prozent  erhöhen.  Diese  Unzulänglichkeit  und
Langsamkeit  in  der  Ausgleichung  werden  außerdem  durch  das  Gesetz  sowie
durch  Brauch  und  Sitte  gefördert,  die  nach  Willkür  streben,  den  Zinsfuß
möglichst  niederzuhalten.
Dieselbe  Unzulänglichkeit  der  Ausgleichung  ist  bei  einem  Fallen  der
Preise  wahrzunehmen.  Nehmen  wir  an,  daß  $  97  am  Ende  des  Jahres
ebensoviel  kaufen  als  $  100  zu  Anfang  des  Jahres.  Um  also  eine  Kaufkraft ­
  im  gleichen  Werte  seiner  ursprünglichen  und  5  Prozent  Zinsen  zurückzuerhalten, ­
  sollte  in  diesem  Falle  der  Verleiher  nicht  $  105,  sondern  nur
$  97  plus  5  Prozent  von  $  97  oder  $  101,85  empfangen.  Der  Zinsfuß  in  Geld
sollte  also  in  diesem  Fall  statt  der  ursprünglichen  5  Prozent  1,85  Prozent,  oder

1 )  Rate  of  Interest,  Kap.  XIV.
            
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