fullscreen : Die Volkswirthschaftslehre

§  144.  145.  Grundrente.

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und  Vergütung  sämmtlicher  behufs  der  Erzielung  dieses
Ertrages  gemachter  Kapital-  und  Arbeitsverwendungen  noch
erübrigt,  und  bezüglich  in  dem  Preise  jenes  Ueberschusses.
Die  Grundrente  ist  also  der  im  Grundstücksertrage  gewonnene
Werthsüberschuß  über  die  aufgewendeten  Productionskosten  oder,
anders  aufgefaßt,  derjenige  Theil  des  in  Folge  fortgesetzter
wirthschaftlicher  Benutzung  eines  Grundstückes  bezogenen  Gesammteinkommens,
  welcher  nach  Abzug  der  darin  noch  enthaltenen
Arbeitslöhne  und  Kapitalzinse  übrig  bleibt.  Dieselbe  wird  seitens
des  Grundeigenthümers  dann  im  ausbedungenen  Betrage  bezogen,
wenn  dieser  sein  Grundstück  gegen  eine  bestimmte,  den  davon  zu
erwartenden  Ueberschuß  aufwiegende  Gegenleistung  einem  Anderen
zur  Benutzung  überläßt.
Uebrigens  kann  sich  Grundrente  nicht  etwa  blos  bei  Bauplätzen ­
  und  landwirthschaftlich  als  Garten-,  Acker-,  Wiesen-,
Weide-  oder  Waldland  benutzten  Flächen,  sondern  vielmehr  bei
jeder  nachhaltig  productiven  Benutzung  von  Grund  und  Boden
ergeben,  z.  B.  auch  bei  Wasserkräften,  Bleich-  und  Trockenplätzen,
bedingungsweise  selbst  bei  Grubenfeldern  rc.
8  145.
Dieselbe  entsteht  dadurch,  daß  die  Erzielung  gleichwerthiger
  Ertragsmassen  an  gleichartigen  Gütern  vermittelst
der  verschiedellen  Grundstücke  sehr  ungleich  große  Verwendungen ­
  an  Kapital  und  Arbeit  erfordert,  lvährend  der
Preis  der  ntittels  Benutzung  von  Grundstücken  producirá
Güter  sich  nach  den  Productionskosten  richtet,  welche  in  dem
zwar  ungünstigsten  aber  zur  Befriedigung  des  Bedarfs  noch
nothwendigen  Prvductionsfalle  aufgewendet  werden  müssen.
Ihr  Eintreten  ist  also  an  sich  unvermeidlich  mtb  unabweisbar ­
  dadurch  bedingt,  daß  die  Grundstücke  nicht  gleichmäßig
brauchbar  und  keineswegs  beliebig  vermehrbar,  sondern  in
beschränktem  Maße  vorhanden,  die  Bodenerzeugnisse  dagegen
allgemein  unentbehrlich  sind.
Gleich  gutes  Getreide  z.  B.  erlangt  auf  einem  und  demselben ­
  Markte  gleichen  Preis,  mag  es  auf  dem  nutzbarsten  oder
auf  dem  mindest  nutzbaren  Ackerlande,  dessen  Bebauung  sich
            
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