Full text : Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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Beerdigungsplätze  untersagt.  Man  richtete  Ortsfriedhöfe  ein  und  bestimmte ­
  erstens,  daß  diese  nicht  an  Wege,  Eisenbahnen  und  Flußläufe ­
  grenzen  dürften  und  von  menschlichen  Wohnungen  mindestens
60  Ken 1 )  entfernt  sein  müßten,  und  zweitens,  daß  sie  an  hochgelegenen
und  trockenen,  das  Trinkwasser  nicht  beeinflussenden  Orten  anzulegen ­
  seien.  Die  Gräber  sollten  so  tief  sein,  daß  die  Ebene  des  Sargdeckels ­
  mindestens  zwei  Fuß  unter  der  Erdoberfläche  liege.  Hierdurch

Formosachinesischer  Grabhügel

wurde  die  bisher  übliche  Art  der  Bestattung,  bei  der  der  Sarg  einfach
oberirdisch  aufgestellt  und  hügelförmig  mit  oft  recht  wenig  Erde
bedeckt  wurde,  gänzlich  abgeschafft.  Es  war  nämlich  infolge  dieser
mangelhaften  Bestattungsweise  oft  vorgekommen,  daß  Särge  und
Deichen  von  Hunden  aus  der  Erde  gescharrt  oder  durch  Regengüsse
bloßgelegt  wurden,  was  natürlich  sittlich  und  gesundheitlich  ganz
unerträglich  war.  Sodann  wurde  auch  die  Anlage  der  Eeichenverbrennungsanstalten
  manchen  Beschränkungen  unterworfen:  sie

!)  1  Ken  =  1,8181  m
            
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