Full text: Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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müssen erstens von menschlichen Wohnungen und verkehrsreichen 
Orten mindestens 120 Ken entfernt sein; sie dürfen zweitens nicht in 
der Hauptwindrichtung eines Ortes liegen; sie müssen drittens mit 
Ofenanlage und Rauchfang ausgestattet sein, damit der Geruch nicht 
belästigend wirkt; endlich müssen sie mit einer über 1 Ken hohen 
Mauer umgeben sein. Doch kommt diese vierte Beschränkung für 
solche Anstalten in Wegfall, die, von menschlichen Wohnorten weit 
entfernt, auf Bergen, Heiden usw. erbaut sind. 
Noch gewisse andere vom hygienischen Standpimkt gefährliche 
Gewohnheiten müssen beseitigt werden. So herrscht unter den 
Formosachinesen jene sonderbare chinesische Sitte, das Knochen 
gerüst, nachdem es durch die Verwesung der beerdigten Deiche von 
allen weichen Teilen befreit ist, nochmals auszugraben, auszuwaschen 
und dann in besonderen Urnenhäusern unterzubringen oder von 
neuem zu beerdigen. Eine zweite ungleich bedenklichere Gepflogen 
heit ist die, daß man den Leichnam in einem Sarge dicht verschließt 
und dann eine Zeitlang — eine Woche bis zu drei Jahren — im Hause 
behält. Beide Sitten fordern selbstverständlich das Eingreifen der 
Verwaltung. Es wurde zunächst vorgeschrieben, daß zu solchen 
Manipulationen in jedem Falle die behördliche Genehmigung eingeholt 
werden müsse; diese wurde zur Aufbewahrung von Leichen im Hause 
niemals erteilt, wenn der Betreffende an einer ansteckenden Krank 
heit gestorben war.
	        
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