das römische Recht den Boden verderbe und die Gehirne
der Menschen in Raubtiergehirne umwandele:
„Gebt dem deutschem Volke deutsches Bodenrecht und der
ganze böse Spuk unserer unserer Zeit wird verschwinden wie
die wilde Jagd beim Morgengrauen.“*)
Er hat sich in einem an mich gerichtetem Briefe bitter
darüber beklagt, daß alle seine Vorschläge, wie der der
Gründung der Preußenkasse, nach und nach Gesetz gewor-
den wären und daß er vierzig Jahre Tag und Nacht für
Deutschlands Wohl gearbeitet habe und doch Not leiden
müsse. In einer seiner Schriften hat er einmal nach
Goethe geäußert:
Die wenigen, die was davon erkannt,
hat man seit je gekreuzigt und verbrannt –
und hat damit wohl sein eigenes Schicksal andeuten wol-
len.**) Wer an der etwas sprunghaften Darstellung und
den gelegentlichen Angriffen auf die Bodenreformer
keinen Anstoß nimmt, wird die Durchsicht seiner Schriften,
die auch manche Erinnerungen aus der Bismarckschen
Zeit enthalten, nicht bedauern.
Die Bauhandwerkerfrage.
Chun der Bauhandwerkerfrage war es inzwischen auch
vorwärts gegangen. Ich hatte an die deutschen Ge-
neralkonsulate in Paris, Wien, Brüssel, Petersburg und
Neuyork Anfragen gerichtet, um Auskunft über die dor-
tigen Schutzgesetze zu erlangen. Die Antworten sind zum-
teil sehr ausführlich ausgefallen und haben uns wert-
volle Unterlagen für unsere Vorschläge versschafft. Sie
sind im Anhang meines Buches: „Das Pfandrecht der
Bauhandwerker“ zu finden. Am 1. Februar 1892 hat in
*) Hammer 1907. S. 590.
**) Beta, Ottomar, Wir und die Conservativen. Leipzig 1893. S. 8.
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