Full text: Über die Bedingungen der industriellen Entwicklung Russlands

Unsere Staatsbudgets werden nach dem Muster der Kassen 
bücher der kaufmännischen Betriebe aufgestellt. Sie bestehen aus 
allen Ein- und Ausgängen verschiedener Ressorts. In die Rubrik 
der Staatseinnahmen werden daher auch die Gesamteinnahmen 
der Staatseisenbahnen eingetragen, ohne Abzug der Betriebskosten, 
sowie verschiedene umlaufende Posten und Ersparnisse. Bei einem 
solchen Budgettypus ist es natürlich, daß die Summe der ange 
gebenen ordentlichen Einnahmen dem tatsächlichen Quantum der 
von der Regierung aus dem Volkseinkommen für die Verwaltungs 
zwecke erhaltenen Werte nicht entspricht. Die effektiven Ein 
nahmen sind in der Wirklichkeit geringer als die im Budget an 
gezeigten Kasseeinnahmen. 
Um den wichtigen Umfang der Steuerbelastung festzustellen, 
müssen wir aus der Gesamtzahl der im Budget angeführten Ein 
nahmen zuerst alle umlaufenden Einnahmen abschreiben, — Ueber- 
weisungen aus den anderen Ressorts, Ersparnisse, Restbestände, 
Einnahmen aus dem Verkauf untauglicher Gegenstände, Rück 
zahlungen usw. 
Verschiedene Betriebe, die zur Befriedigung der Staatsbedürf 
nisse dienen, wie z. B. die Militärwaffenfabriken, figurieren im 
Staatsbudget nur in der Ausgabeabteilung. In der Einnahmerubrik 
werden nur solche Betriebe erwähnt, die ganz oder teilweise den 
Bedürfnissen von Privaten dienen, so z. B. die Eisenbahnen, Buch 
druckereien usw. Sobald ein Betrieb ganz oder fast ausschließlich 
Privaten dient, kann er als eine Einnahmequelle des Staates an 
gesehen werden. Der Fiskus eignet sich einen Teil des Volks 
einkommens in der P'orm des Reinertrages dieser Betriebe an, 
wie es z. B. bei den Eisenbahnen oder beim Branntweinmonopol 
der Pall ist. Um diesen Reinertrag zu ermitteln, müssen wir von 
den Bruttoeinnahmen die Betriebskosten abziehen. Dient dagegen 
der Betrieb hauptsächlich den Zwecken der Verwaltung und ver 
äußert nach außen nur einen geringen Teil seiner Erzeugnisse, so 
daß der Ertrag derselben die Betriebskosten kaum oder gar nicht 
zu decken vermag, so erhält der Staat davon keinen Reingewinn 
und eignet sich folglich dadurch nichts vom Volkseinkommen an. 
Die von solchen Betrieben gewonnenen Einnahmen verringern 
nur die Betriebskosten. 
bei solcher Erweiterung der Staatsfunktionen ist es geboten, um die Steuer 
belastung richtig bestimmen zu können, die Verwaltungskosten von den Pro 
duktionskosten getrennt zu behandeln.
	        
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