Full text : Über die Bedingungen der industriellen Entwicklung Russlands

Unsere  Staatsbudgets  werden  nach  dem  Muster  der  Kassenbücher ­
  der  kaufmännischen  Betriebe  aufgestellt.  Sie  bestehen  aus
allen  Ein-  und  Ausgängen  verschiedener  Ressorts.  In  die  Rubrik
der  Staatseinnahmen  werden  daher  auch  die  Gesamteinnahmen
der  Staatseisenbahnen  eingetragen,  ohne  Abzug  der  Betriebskosten,
sowie  verschiedene  umlaufende  Posten  und  Ersparnisse.  Bei  einem
solchen  Budgettypus  ist  es  natürlich,  daß  die  Summe  der  angegebenen ­
  ordentlichen  Einnahmen  dem  tatsächlichen  Quantum  der
von  der  Regierung  aus  dem  Volkseinkommen  für  die  Verwaltungszwecke ­
  erhaltenen  Werte  nicht  entspricht.  Die  effektiven  Einnahmen ­
  sind  in  der  Wirklichkeit  geringer  als  die  im  Budget  angezeigten ­
  Kasseeinnahmen.
Um  den  wichtigen  Umfang  der  Steuerbelastung  festzustellen,
müssen  wir  aus  der  Gesamtzahl  der  im  Budget  angeführten  Einnahmen ­
  zuerst  alle  umlaufenden  Einnahmen  abschreiben,  —  Ueberweisungen
  aus  den  anderen  Ressorts,  Ersparnisse,  Restbestände,
Einnahmen  aus  dem  Verkauf  untauglicher  Gegenstände,  Rückzahlungen ­
  usw.
Verschiedene  Betriebe,  die  zur  Befriedigung  der  Staatsbedürfnisse ­
  dienen,  wie  z.  B.  die  Militärwaffenfabriken,  figurieren  im
Staatsbudget  nur  in  der  Ausgabeabteilung.  In  der  Einnahmerubrik
werden  nur  solche  Betriebe  erwähnt,  die  ganz  oder  teilweise  den
Bedürfnissen  von  Privaten  dienen,  so  z.  B.  die  Eisenbahnen,  Buchdruckereien ­
  usw.  Sobald  ein  Betrieb  ganz  oder  fast  ausschließlich
Privaten  dient,  kann  er  als  eine  Einnahmequelle  des  Staates  angesehen ­
  werden.  Der  Fiskus  eignet  sich  einen  Teil  des  Volkseinkommens ­
  in  der  P'orm  des  Reinertrages  dieser  Betriebe  an,
wie  es  z.  B.  bei  den  Eisenbahnen  oder  beim  Branntweinmonopol
der  Pall  ist.  Um  diesen  Reinertrag  zu  ermitteln,  müssen  wir  von
den  Bruttoeinnahmen  die  Betriebskosten  abziehen.  Dient  dagegen
der  Betrieb  hauptsächlich  den  Zwecken  der  Verwaltung  und  veräußert ­
  nach  außen  nur  einen  geringen  Teil  seiner  Erzeugnisse,  so
daß  der  Ertrag  derselben  die  Betriebskosten  kaum  oder  gar  nicht
zu  decken  vermag,  so  erhält  der  Staat  davon  keinen  Reingewinn
und  eignet  sich  folglich  dadurch  nichts  vom  Volkseinkommen  an.
Die  von  solchen  Betrieben  gewonnenen  Einnahmen  verringern
nur  die  Betriebskosten.
bei  solcher  Erweiterung  der  Staatsfunktionen  ist  es  geboten,  um  die  Steuerbelastung ­
  richtig  bestimmen  zu  können,  die  Verwaltungskosten  von  den  Produktionskosten ­
  getrennt  zu  behandeln.
            
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